Keine Einschleppung

Maßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche gelockert

Österreich
20.05.2025 16:45

Die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Österreich konnte – raschen Maßnahmen sei Dank – trotz vieler Fälle in Nachbarländern verhindert werden. Da sich die Lage auch im Ausland stabilisiert, werden die Maßnahmen nun gelockert. Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen bleiben teilweise aber aufrecht.

Das rot-weiß-rote Krisenmanagement hat Wirkung gezeigt: Trotz Ausbrüchen in Ungarn und der Slowakei, wurde die Maul- und Klauenseuche (MKS) nicht nach Österreich eingeschleppt. „In unserer Zusammenarbeit liegt unsere Stärke. Durch gemeinsames, rasches und abgestimmtes Handeln ist es uns gelungen, die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Österreich bis jetzt zu verhindern. Das war keine Selbstverständlichkeit – es war das Ergebnis harter Arbeit, hoher fachlicher Kompetenz und außergewöhnlicher Kooperation“, betont Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig“, ist SPÖ-Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig zufrieden.

Sperrzone wird aufgehoben, aber ...
Gemeinsam mit ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig beschloss sie, die Maßnahmen zu lockern. Bereits gestern wurde die erweiterte Sperrzone im Osten Österreichs aufgehoben. „Mit Ablauf des heutigen Tages wird die erweiterte Sperrzone im Osten Österreichs aufgehoben – ein Erfolg entschlossener, rascher Krisenbewältigung und vor allem ein Verdienst unserer bäuerlichen Familienbetriebe, die mit großem Verantwortungsbewusstsein zur Seuchenprävention beigetragen haben“, schildert Totschnig. Das Ende der Sperrmaßnahmen bringe nun zwar ein Stück Normalität zurück, dürfe aber kein Anlass zur Sorglosigkeit sein – ein Restrisiko bleibt. 

Maßnahmenverlauf im Überblick

Bereits am 25. März 2025 wurden erste vorsorgliche Schritte gesetzt. Dazu zählten gezielte Informationskampagnen, veterinärrechtliche Vorbereitungen sowie eine Kundmachung zum Importstopp für Tiere aus Risikogebieten.

Am 26. März wurde der erste positive MKS-Fall im Grenzraum zu Österreich bestätigt. Unmittelbar darauf, am 27. März, trat ein umfassendes Maßnahmenpaket in Kraft:

    1. Einrichtung von Überwachungs- und Schutzzonen
    2. Einfuhrverbot von für Klauentiere, Fleisch, Milchprodukte, Gülle, Mist und Jagdtrophäen aus Ungarn und der Slowakei
    3. Einsatz von Polizei und Zoll zur Kontrolle grenznaher Transporte

Am 4. April wurde das Maßnahmenpaket erweitert:

    1. Importverbot für Stroh und pflanzliche Futtermittel
    2. Verpflichtende Besuchsprotokolle und Hygienekonzepte für Betriebe
    3. Quarantäne- und Testvorgaben für Tiertransporte
    4. Schließung von 23 kleinen Grenzübergängen
    5. Mobile Fahrzeugkontrollen im Grenzgebiet

Mit 12. April wurde das Importverbot geografisch differenziert:

    1. Einschränkung auf offiziell ausgewiesene Schutz- und Sperrzonen gemäß EU-Recht
    2. Differenzierter Schutz bei gleichzeitig hohem Schutzniveau

Zu den Osterfeiertagen (ab 16. April) erfolgte eine gemeinsame Schwerpunktaktion mit Polizei und Zoll:

    1. Kontrolle von Rückreiseverkehr, Tiertransporten und risikobehafteten Erzeugnissen

Ein Teil der Vorsorgemaßnahmen bleibt dennoch weiterhin aufrecht: Für Tierhaltungsbetriebe gelten Mindestvorgaben zur Biosicherheit, bei Tiermärkten und Tierschauen sind Hygienekonzepte verpflichtend umzusetzen. Als weitere Vorsorgemaßnahme werden alle außer Kraft gesetzten Verordnungen verbleiben im Rechtsbestand, um bei veränderter Lage rasch wieder aktiviert werden zu können. Zur zusätzlichen Absicherung werden weiterhin verstärkte, punktuelle Kontrollen durch Polizei und Zoll im Grenzraum durchgeführt.

Tanner bedankt sich
Auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner bedankt sich für die gute Koordinierung und den Einsatz der Soldaten: „Nach wochenlangem Einsatz bin ich stolz sagen zu können, dass das Bundesheer einen großen Beitrag dazu geleistet hat, dass die Maul- und Klauenseuche nicht nach Österreich eingeschleppt wurde. Ich bedanke mich bei allen eingesetzten Soldatinnen und Soldaten für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutze der österreichischen Betriebe und Tiere.“

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