Zwischenzeitlich seien alle Zeugen einvernommen worden, weshalb man auch schlecht von Verdunkelungsgefahr ausgehen könne, erklärte Heiss die Gründe für die Entscheidung des Gerichts. Der Senat des Oberlandegerichtes Innsbruck hatte in einer nicht öffentlichen Sitzung darüber entschieden.
Entscheidung über Anklageerhebung
Der hochrangige Beamte wurde am 13. November vom Dienst suspendiert. In der Sex-Affäre waren zuletzt Mitarbeiter des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) in die Ermittlungen eingeschaltet worden. Die Rede war von rund zehn Fällen. Nach der Vorlage des Untersuchungsberichtes an die Staatsanwaltschaft in Feldkirch soll entschieden werden, ob es zu einer Anklageerhebung kommt. Diese Entscheidung dürfte in der Oberstaatsanwaltschaft bzw. im Justizministerium fallen. Für den Beamten gilt die Unschuldsvermutung.
Vorübergehend in Haft
Der Polizist war wegen angeblicher sexueller Übergriffe angezeigt worden. Opfer sollen unter anderem Mitarbeiterinnen einer privaten Sicherheitsfirma sein, die bei dem Beamten eine Prüfung ablegen mussten. Vorübergehend wanderte der Beamte dann in die Feldkircher Justizanstalt wegen Verdacht der Verdunkelungsgefahr. Ein Antrag auf Untersuchungshaft war abgelehnt worden, wogegen der zuständige Staatsanwalt Berufung eingelegt hatte. Seither war der Tiroler wieder auf freiem Fuß.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.