Serie A
"Ein wichtiger Punkt bei der Änderung des Gesetzes ist die Betreuung der Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr", erklärt VP-Landesvize Franz Steindl. Noch enden Hilfestellungen mit dem 18. Geburtstag.
Hier sei die Zusammenarbeit mit den Bundesländern gefragt. "Viele befürchten aber Mehrkosten", so Steindl. Mit seinem Antrag im Landtag nach einem Kinderschutzzentrum im Süden will er Österreichs Jugendwohlfahrt unterstützen.
Kronen Zeitung











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