5645 Anfragen und Beschwerden hat die Tiroler Landesvolksanwältin Maria Luise Berger mit ihrem Team im Vorjahr bearbeitet. Die meisten Hilfesuchenden sind im Clinch mit Behörden. Beispiele aus dem Jahresbericht der Volksanwältin zeigen, wie bürgerfeindlich Gesetze und Ämter sein können.
Ein Oberländer wurde von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft, weil er sein Auto in einem Naturschutzgebiet „wild“ geparkt hatte. Der Betroffene hilft ehrenamtlich bei der Erhaltung von Wegen und Wandermarkierungen. Das tat er auch an dem Tag. Dafür hat er Parkgenehmigung und ein Schild im Auto. Gestraft wurde er trotzdem. Die Landesvolksanwältin vermittelte. Ergebnis: Der Oberländer musste nicht zahlen. Er hatte nur einen winzigen Formalfehler begangen, die Behörde lenkte ein.
Gemeinde stellte Bürger Masten vor die Tür
Auf dem Grundstück eines Bürgers ließ eine Tiroler Gemeinde Straßenbeleuchtungsmasten anbringen. Außerdem wurde der Grenzstein ohne Einverständnis versetzt. Eine Prüfung durch die Landesvolksanwältin ergab, dass die Gemeinde die Beleuchtung auch auf Gemeindegrund hätte anbringen können und die Versetzung des Grenzsteins nicht zulässig war. Die Gemeinde musste alles rückgängig machen.
Die Mindestsicherung auf 10 Euro reduziert
Einem Frühpensionisten (80% invalid) wurde die Mindestsicherung auf 10 Euro gekürzt, weil seine Frau als Reinigungskraft 380 Euro verdient. Zu wenig für die vierköpfige Familie. Es stellte sich heraus, dass die Behörde voreilig gekürzt hatte. Der Mann bekam eine Nachzahlung.
Keine Jubiläumsgabe zur Goldenen Hochzeit
Obwohl 50 Jahre in Tirol verheiratet, bekam ein Ehepaar nicht die Jubiläumsgabe des Landes für die Goldene Hochzeit. Grund: Der Mann war deutscher Staatsbürger, ist seit Ewigkeit aber in Tirol. Nach dem EU-Prinzip „gleiches Recht für alle Bürger“, gab’s schließlich doch die Anerkennung.
Strafverfügung wegen Toilettenpapier
Eine Radfahrerin hatte WC-Papier hängend am Fahrrad transportiert. Die Packung war in die Speichen geraten, die Frau gestürzt - sonst aber niemand gefährdet. Zur Verletzung kam eine Strafverfügung wegen unsachgemäßer Sicherung einer Ladung. Die Betroffene wandte sich an die Volksanwältin. Ergebnis: die Frau zeigte sich reumütig und die zuständige Behörde erließ die Geldstrafe. Sie sprach lediglich eine Ermahnung aus.
Ende gut, alles gut! Landesvolksanwältin Maria Luise Berger dazu: „Mein Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und der oft als übermächtig empfundenen Verwaltung herzustellen.“
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