Heiligenkreuz-Zwist

Ungarn-Gemeinde beeinsprucht bei UN Müllverbrennung

Burgenland
16.11.2009 15:04
Die ungarische Stadt Szentgotthard im Dreiländereck Österreich-Ungarn-Slowenien hat im Kampf gegen die geplante Müllverbrennungsanlage im benachbarten Heiligenkreuz (Bezirk Jennersdorf) die UNO angerufen und Beschwerde bei der "Aarhus-Komission" in Genf eingereicht. Dieser wurde laut der Wiener Anwaltskanzlei Simonfay-Salburg, die die ungarische Gemeinde vertritt, vorige Woche stattgegeben.

Die von der Begas geplante thermische Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz (RVH) ist dem ungarischen Szentgotthard nicht zuletzt deshalb ein Dorn im Auge, weil man dort eine Therme betreibt. Insbesondere die Kapazität der Verbrennungsanlage, die 2011 in Betrieb gehen soll, bereitet den Gegnern große Sorgen: Bis zu 325.000 Tonnen Müll im Jahr sollen hier verbrannt werden, mehr als im gesamten Burgenland jährlich anfällt. Befürchtet wird ein grenzüberschreitender "Mülltourismus", der nach Ansicht von Umweltschützern nicht via Schiene bewältigt werden kann.

Ungarn wollen Parteienstellung in UVP
Nach einem Einspruch gegen den Genehmigungsbescheid der Burgenländischen Landesregierung vom Frühjahr ist der Fall bereits beim Umweltsenat anhängig. Anders als die heimischen Anrainergemeinden hat Szentgotthard als betroffene Gemeinde auf der anderen Seite der Grenze keine Parteienstellung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. An dieser rechtlichen Unterscheidung stoßen sich jedoch die Ungarn, wie Anwalt Ulrich Salburg gegenüber dem "Wirtschaftsblatt" erklärte.

Als eine Art Schlichtungsstelle überwacht die Aarhus-Kommission die Einhaltung der Pflichten, die Ungarn und Österreich als Unterzeichnerstaaten aus der "Aarhus-Konvention" erwachsen: Sie kann Völkerrechtsverletzungen feststellen und Empfehlungen an die Bundesregierung aussprechen. Die "Aarhus-Konvention" trat 2001 in Kraft und garantiert den Zugang zu Informationen über die Umwelt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitischen Entscheidungen und die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen.

Gemeinde-Anwalt will abwarten
"Wenn man sich nicht an die Empfehlung hält, droht Österreich ein internationales Gerichtsurteil", betonte Herwig Schuster von Greenpeace CEE. Rechtsvertreter Salburg will zunächst die Anhörung vor der Kommission abwarten und eine Feststellung des "Aarhus Compliance Comittee" als Druckmittel auf dem österreichischen Rechtsweg einsetzen.

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