Fix ist bereits die Novelle zum Beamtendienstrecht. Sie bringt eine erhöhte Frauenquote im Bundesdienst von 40 auf 45 Prozent, ein Mobbingverbot, strengere Regeln für Nebenbeschäftigungen und mehr Gerechtigkeit zwischen Beamten und Vertragsbediensteten.
Weitgehend geklärt ist auch die gesetzliche Umsetzung des Krankenkassen-Sanierungspakets. Dieses enthält eine Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärzte und einen sogenannten dynamischen Stellenplan, wonach die Planstellen für niedergelassene Ärzte verstärkt unter Einbeziehung der ambulanten Versorgungsstrukturen erstellt werden. Für die Bezahlung der Ärzte wird die Erstellung der Honorarordnungen künftig nach acht genau definierten Kriterien erfolgen. Nach diesem sogenannten "achtbeinigen Hund" muss die Entwicklung der Beitragseinnahmen bei den Trägern ebenso berücksichtigt werden wie deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Zudem müssen sich die Mediziner Ökonomieprinzipien, auch bei der Verschreibung von Medikamenten, unterwerfen.
Ein neues Datenschutzgesetz soll eine einheitliche Bundeszuständigkeit und klare gesetzliche Regeln für die Videoüberwachung bringen. Vorgesehen ist aber auch eine Stärkung der Kompetenzen der Datenschutzkontrollbehörden. Für registrierungspflichtigen Datenanwendungen soll es - im Wege eine vereinfachten "Onlinedialogs" - eine leichtere Anmeldung geben.
Über die geplante eingetragene Partnerschaft gibt es noch bis zuletzt Gespräche. Uneinig sind sich SPÖ und ÖVP noch, ob Homosexuelle ihre Partnerschaft wie Heterosexuelle beim Standesamt registrieren sollen oder ob sie dafür zur Bezirkshauptmannschaft oder zum Magistrat ausweichen müssen. Unstrittig ist hingegen, dass homosexuelle Partner auch künftig weder Kinder adoptieren noch künstliche Befruchtung durchführen dürfen.
Die zweite Etappe des neuenHaushaltsrechts soll den Ministerien mehr Flexibilität bringen. Damit soll der Abschied von der Kameralistik vollzogen werden, Globalbudgets und Rücklagenbildungen sollen den einzelnen Ressorts ermöglicht werden.
Beschlossen werden soll auch eine Ausweitung der Informationsrechte für Opfer nach Gewalt- und Sexualdelikten. Sie sollen künftig die Möglichkeit erhalten, bei Strafantritt des Täters eine Auskunft über die Haftentlassung zu verlangen. Außerdem will das Justizministerium die Häftlingsdaten künftig nicht mehr löschen, was derzeit nach frühestens zehn Jahren vorgesehen ist, sondern nur den Zugriff beschränken.
Vorläufig noch offen ist die Neuregelung der Zukunftsvorsorge. Die SPÖ wehrt sich vor allem gegen den Plan des Finanzministers, die staatliche Förderung auch dann auszuzahlen, wenn das vom Kunden abgeschlossene Zukunftsvorsorgeprodukt keine "Kapitalgarantie" bietet. Dass der verpflichtende Aktienanteil von 40 Prozent der veranlagten Summe auf künftig nur noch 30 Prozent und mit steigendem Lebensalter dann auf bis zu 15 Prozent gesenkt werden soll, um das Risiko von Kursschwankungen zu reduzieren, ist hingegen unstrittig.
Ebenfalls noch offen ist bis jetzt die Insolvenzrechtsreform. Die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung sollen zu einer neuen "Insolvenzordnung" zusammengeführt werden, negativ belastete Begriffe wie "Zwangsausgleich" oder "Konkursgläubiger" sollen im neuen Sanierungsverfahren nicht mehr vorkommen. Künftig sollen ins Trudeln geratene Unternehmen bei Vorlage eines Sanierungs- und eines Finanzplans nach einer Prüfung durch Gericht und Verwalter ein Sanierungsverfahren in Eigenregie durchführen können. Umstritten ist vor allem die Bestimmung, dass Vertragspartner mit dem Schuldner geschlossene Verträge bis sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigem Grund auflösen können und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners nicht als wichtiger Grund gelten soll.











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