Zwischen 72 und 96 Seiten haben die vier einzelnen Bescheide, die der Familie am Donnerstag ins Haus flatterten. Darin enthalten sind unter anderem eine Chronologie des Falls (siehe Infobox) sowie Einvernahmeprotokolle. Die Begründung für die drohende Abschiebung lautet schlicht: Es gebe keine Asylgründe.
Für Schörkhuber liegt das Problem im Behörden-Prozedere: Es existiere keine andere Möglichkeit, gesundheitliche Gründe geltend zu machen, als Asyl zu beantragen, erklärte Schörkhuber das Dilemma der Familie. Der Sozialarbeiter sieht eine nach eigenen Angaben eine "absolute Selbstmordgefahr". Die Mutter habe schon einmal versucht, sich das Leben zu nehmen.
Nurie Zogaj sei derzeit "kaum ansprechbar", meint Schörkhuber. Die beiden jüngeren Kinder hätten von ihrer Abschiebung ebenso wie ihre große Schwester Arigona in der Schule erfahren. Die 17-Jährige bekam angeblich ein SMS mit dem Inhalt: "Arigona, in der Zeitung steht, du wirst abgeschoben." Sie seien "völlig verdattert" gewesen, das kleine Mädchen sei ohnehin sehr zurückgezogen und spreche sehr wenig, ist Schörkhuber besorgt.
Betreuer sieht mangelnde Gesundheitsversorgung
Besonders regt Schörkhuber die Begründung auf, es gebe im Kosovo eine entsprechende Gesundheitsversorgung und Medikamente für die Leiden von Nurie und Arigona Zogaj. Bereits ein "theoretischer" Zugang zu medizinischen Einrichtungen sei demnach ausreichend, um jemanden abschieben zu können, so Schörkhuber. Die gebe es im Kosovo zwar prinzipiell, "dass dort aber ein Therapeut auf 50.000 Traumatisierte kommt, spielt keine Rolle". Auch die Frage, wer für die Kosten der medizinischen Versorgung aufkomme, müsse vor einer Abschiebung nicht geklärt werden.
Asyl-Vorschrift als "Lex Zogaj"?
Ein humanitäres Bleiberecht könne die Familie nicht mehr beantragen, erklärte der Flüchtlingsbetreuer weiter. Dazu müsse man 50 Prozent der Aufenthaltszeit legal in Österreich gewesen sein - eine Regelung auf Initiative von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter, die Schörkhuber als "Lex Zogaj" bezeichnet. Denn die Familie habe zwar auf Zusage von Fekters Vorgänger Günther Platter (ebenfalls ÖVP), Arigona könne die Schule fertig machen, hierbleiben dürfen, offiziell sei ihr Aufenthalt aber illegal gewesen. "Jetzt bekommen sie die erforderlichen 50 Prozent nicht zusammen."
Für eine "normale Zuwanderung", also ohne Asyl zu beantragen, sieht Schörkhuber ebenfalls schwarz: Denn diese sei nur für Studierende, Schlüsselarbeitskräfte, die mehr als 2.500 Euro netto im Monat verdienen, oder bei Familienzusammenführungen möglich.
Bescheid nicht okay, "wenn man Verfassung erst nimmt"
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer beurteilte den negativen Asylbescheid für Arigona Zogaj am Freitag als "wahrscheinlich rechtlich in Ordnung". Die zentrale Frage aber sei, ob Zogaj ein humanitäres Bleiberecht gewährt werde, so Mayer. "Wenn man die Verfassung ernst nimmt", müsse man das in diesem Fall. Die Regelungen zum Bleiberecht sind laut Mayer aber "sehr restriktiv", was im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention teils bedenklich sei. Abzuwägen ist, ob jemand etwa sozial integriert sei, einen Job habe, strafrechtlich unbescholten sei oder umgekehrt illegaler Aufenthalt über längere Zeit bestand.
Generell würden sich die Behörden in diesen Fällen aber "sehr kleinlich verhalten", meinte Mayer: "Da gehts vielleicht um ein paar hundert Leute". Dabei müsse man bedenken, warum diese bereits so lange im Land seien: "Die sind ja deshalb so lange hier, weil wir nicht in der Lage sind, in vernünftiger Zeit die Verfahren abzuwickeln. Gerade dann sollte man großzügig sein."
Anwalt im Ausland - Einspruch nach Rückkehr
Der Anwalt der Familie, Helmut Blum, weilt derzeit im Ausland. Er will aber sofort nach seiner Rückkehr Berufung beim Asylgerichtshof einlegen. Dazu hat er eine Frist von zwei Wochen. Fix ist derzeit nur, dass die Zogajs bis zum Abschluss des Verfahrens in Österreich bleiben dürfen - ihre letzte Chance im Instanzenzug.








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