Schändung verjährt

Räubern des Flick-Sargs droht jetzt keine Strafe mehr

Österreich
11.11.2009 08:37
Den Sarg-Räubern im Fall Flick droht ein Jahr nach der Tat nun keine Strafe mehr. Das Delikt der Störung der Totenruhe verjährt nach einem Jahr, hieß es am Mittwoch vonseiten der Staatsanwaltschaft. Die Polizei hat die Ermittlungen offiziell bereits im August eingestellt. Auch eine von der Familie ausgesetzte Belohnung von 100.000 Euro nützte nichts. Da es bis jetzt offenbar keinen echten Erpressungsversuch gab, ist das Motiv der Leichenfledderer bis heute schleierhaft.

Am 19. November vergangenen Jahres gab die Polizei bekannt, dass wenige Tage zuvor das Grab des 2006 im 79. Lebensjahr verstorbenen Wahl-Österreichers aus dem Mausoleum am Friedhof in Velden am Wörthersee geschändet und der Sarg entwendet worden war. Unbekannte hatten die Hunderte Kilo schweren Granitplatten zur Seite gerückt und den Sarg abtransportiert.

Ermittlungen führten ins Nichts
Eine Woche nach dem Diebstahl meldete sich eine Pensionistin bei der Polizei, sie habe die Täter gesehen, die mit einem weißen Kastenwagen unterwegs gewesen seien. Die Ermittler arbeiteten auf Hochtouren, das Ergebnis war gleich Null. Ein Schlag ins Wasser war auch eine von einer Gratiszeitung angestoßene große Suchaktion im Burgenland, wo der Sarg angeblich auf einem Bauernhof versteckt gewesen sein sollte. Am 5. Dezember setzte die Witwe, Ingrid Flick, 100.000 Euro Belohnung aus. Das führte zu einer Fülle von Hinweisen, die aber ebenfalls keinen Erfolg brachten.

So forderte ein Nürnberger Anwalt im Namen eines anonymen Mandanten ein Lösegeld, was die Familie ablehnte. In Deutschland wurde eine Zeit lang gegen den Anwalt ermittelt, und zwar wegen versuchter Erpressung. In den vergangenen Monaten wurde es still um die Causa. Die Polizei hat keine neuen Hinweise, die Ermittlungen wurden Ende August offiziell eingestellt. Strafrechtlich handelt es sich um Störung der Totenruhe und schwere Sachbeschädigung, laut dem Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Gottfried Kranz, ein Delikt, das nach zwölf Monaten verjährt ist.

Wahl-Österreicher einst reichster Mann Deutschlands
Vor Entführungen hatte sich der einst reichste Mann Deutschlands stets gefürchtet. Flick hatte im Jänner 1991 die aus dem Lavanttal stammende Ingrid Ragger geheiratet. Im Dezember 1991 wurde der Bruder seiner Frau entführt, mehr als fünf Millionen Euro Lösegeld wurden gefordert. Die Entführung endete unblutig, die Täter wurden verhaftet und verurteilt. Der Milliardär kaufte sich am Südufer des Wörthersees eine Villa, die er zu einer veritablen Festung ausbauen ließ. Er war auch stets in Angst vor weiteren Entführungen, seine Kinder wurden von Leibwächtern zur Schule begleitet. Am 5. Oktober 2006 starb er nach schwerer Krankheit im 79. Lebensjahr in seinem Haus. Seine vier Kinder erbten das auf fünf bis sechs Mrd. Euro geschätzte Vermögen zu gleichen Teilen.

Das Vermögen der Familie trug Vater Friedrich Flick (1883-1972) zusammen. Die Erfolgsgeschichte der Familie begann in der Weimarer Zeit und endete zunächst vor dem Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunal, das ihn wegen seiner NS-Verstrickung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilte. Nach drei Jahren wurde er begnadigt und ordnete sein Imperium neu. Friedrich Karl trat 1957 in das Unternehmen ein. Nach dem Tod des Vaters erbte er 1972 das Industrie-Imperium. 1985 verkaufte er die Firmengruppe um damals rund 5.4 Mrd. Mark (2,76 Mrd. Euro) und zog sich nach Österreich zurück. Seine Vermögensverwaltung verlegte er in den 1990er Jahren von Düsseldorf nach Wien, und zwar aus steuerlichen Gründen. In der Öffentlichkeit zeigte er sich nur selten, seine Witwe hingegen war in den vergangenen Jahren des öfteren bei Charity-Veranstaltungen anzutreffen.

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