Aktiv und aufgeweckt sei die 24-Jährige vor ihrem Unfall gewesen, das eigene Pferd und Tennis zählten zu ihren Hobbys - bis zum 12. Juli 2009, als sie sich mit rund zwei Promille Alkohol intus hinter das Lenkrad setzte.
Die 24-Jährige wollte ihren Freund, mit dem sie die Nacht durchzecht hatte, heimbringen. Nur drei Kilometer vor seinem Wohnhaus im oststeirischen Bezirk Feldbach kam sie mit dem Auto von der Straße ab und krachte gegen einen Wasserdurchlass. Für ihren 29-jährigen Beifahrer kam jede Hilfe zu spät. Sie selbst schwebte wegen ihrer schweren Verletzungen drei Tage lang in Lebensgefahr.
Angeklagte bekannte sich schuldig
Vor Gericht kam die junge Frau im Rollstuhl, denn die 24-Jährige erlitt bei dem Unfall schwere Hüftverletzungen, die ein normales Gehen - geschweige denn Sport - kaum noch zulassen werden. Außerdem trug sie schwerste Hirnverletzungen davon. Auch Monate nach dem Unfall ist sie noch immer in stationärer Behandlung. Erinnerung hat sie an die Nacht vor dem Unfall keine mehr und auch die Fragen des Richters konnte die 24-Jährige nur langsam und mit knappen Worten beantworten. Doch sie bekannte sich schuldig.
Ihr Verteidiger sprach von einem "Fall, der große Tragik in sich birgt". Keine Strafe bringe das Leben des 29-Jährigen zurück, aber seine Mandantin habe ihre größte Strafe schon bekommen: Weder ihre Hobbys noch ihren Beruf werde sie noch ausüben können, außerdem müsse sie mit dem Gewissen leben, für den Tod ihres Freundes verantwortlich zu sein. Der Sachverständige bestätigte, dass die 24-Jährige schwere Dauerfolgen davongetragen hat: "Sie ist zwar wach, aber es wurden erhebliche Defizite bei Konzentration, Reaktion und Lernfähigkeit festgestellt."
Urteil angenommen
Der Richter verurteilte die Steirerin daraufhin zu der bedingten Haftstrafe von einem Jahr, denn sie sei "durch den Unfall fürs Leben gezeichnet" und man müsse ihr "nicht auch noch eine unbedingte Haftstrafe antun". Außerdem sei das Unfallopfer kein Fremder gewesen, sondern ihr Freund, der sich wahrscheinlich im Bewusstsein, dass seine Begleitung betrunken ist, von ihr heimbringen ließ, so Richter Wolf. Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.








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