Filesharing-Strafen
Copyright-Lobby ausgebremst: Keine Sperre ohne Richter
Mit dem Kompromiss, der aber noch vom Parlamentsplenum und von allen 27 EU-Regierungen formal gebilligt werden muss, werden den nationalen Behörden bedeutende Schranken für ihr Vorgehen gegen mutmaßliche Raubkopierer auferlegt.
EU-Kommissarin Viviane Reding betonte, die EU schaffe damit die fortschrittlichste Regelung zur Sicherung der Grundrechte im Internet. "Nirgendwo in der Welt gibt es solche Bestimmungen - das ist ein Sieg für die Rechte und Freiheiten der Bürger."
Ausnahmen nur bei Kinderporno und Terror
Der erzielte Kompromiss sieht vor, dass bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der Zugang zwar eingeschränkt werden kann und die Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen beschließen können. Der VP-Parlamentarier hielt in diesem Zusammenhang fest, dass hierbei "aber rechtsstaatliche Standards und Verfahren wie die Unschuldsvermutung und der Rechtsweg eingehalten werden" müssen. Betroffene Internetnutzer haben Anspruch auf eine Anhörung, die Beweislast liegt klar bei den Behörden. Sie müssen einem Nutzer vor der Sperrung seines Anschlusses dessen Missbrauch nachweisen.
Ausnahmen von den neuen EU-Vorgaben sind nur im Notfall zulässig. Dies gelte etwa bei Verdacht auf Vorbereitung eines Terroranschlags im Internet oder auf Verbreitung von Kinderpornografie, erläuterte der stellvertretende EU-Parlamentspräsident Alejo Vidal-Quadras.
"Garantiert und verankert"
Der ÖVP-Europaparlamentarier Paul Rübig zeigt sich mit dem Kompromiss zufrieden: "Jede Einschränkung des Internet-Zugangs muss vorab auf dem Rechtsweg überprüft werden können." Diese zentrale Forderung des Parlaments nach einer Vorabentscheidung mittels eines fairen und unparteiischen Verfahrens sei nun "garantiert und verankert", so Rübig, der als Mitglied des Vermittlungsausschusses an den Verhandlungen teilnahm.
Selbst der Vertreter der Piraten-Partei im Europaparlament, der Schwede Christian Engström, kann mit der Vereinbarung leben: "Es ist ein Kompromiss, aber ich denke, ein sehr guter."
Nach Auffassung der österreichischen Grün-Abgeordneten Lichtenberger habe das Europa-Parlament "durch seine geschlossene Position gegen Internet-Sperren ohne richterlichen Beschluss einen ersten Erfolg im Sinne der Bürgerrechte gelandet". Die Machtprobe zwischen Parlament und Rat sei damit "zugunsten des Parlamentes ausgegangen". Martin Ehrenhauser von der Liste Martin sprach von einem "Erfolg für die Zivilgesellschaft trotz vieler Interpretationsspielräume". Ehrenhauser kritisierte allerdings die fehlende Transparenz im Vermittlungsausschuss, weil dieser unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagte.
Frankreich lieferte Anstoß für Debatte
Den Anstoß für die europaweite Debatte über Internet-Sperren hatte ein umstrittenes französisches Gesetz geliefert. In seiner ursprünglichen Fassung hätte es die Behörden ermächtigt, mutmaßlichen Raubkopierern nach drei schriftlichen Verwarnungen den Zugang zum Internet zu sperren. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde musste das Gesetz geändert werden, für die Netzsperre ist nun eine richterliche Entscheidung erforderlich.
Reform stärkt unabhängige Regulierungsbehörden
Mit der Reform des Telekommunikationssektors betrifft aber nicht nur die Internetsperren: Mit ihr wird die Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden gegenüber Regierungen und Telekom-Konzernen gestärkt. Sie können künftig dominierende Branchenriesen zur Abgabe ihrer Netze an separate Firmen zwingen, um mehr Konkurrenz zu ermöglichen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Wettbewerb zuvor nicht durch andere Vorgaben zu verbessern war.
Die Arbeit der nationalen Branchenaufseher soll durch ein EU-Sekretariat enger verzahnt werden. Außerdem wurde eine Regelung aufgenommen, die Unternehmen milliardenschwere Investitionen in Breitbandnetze erleichtern soll. Die Telekom Austria könnten etwa kleinere Anbieter an den Kosten beteiligen.
Mehr Konsumentenschutz bei Tarifen und Angeboten
Die Kunden können sich mit der Reform künftig auf mehr Rechte berufen. Anbieter müssten besser informieren über Preise und andere Vertragsbedingungen. Beim Wechsel des Anbieters darf ein Kunde nicht durch lange Wartezeiten davon abgeschreckt werden, seine bisherige Telefonnummer zu behalten. Die Nummer muss binnen eines Arbeitstages wieder verfügbar sein. Die Aufseher können verhindern, dass ein Anbieter von Internetdiensten bestimmte Übertragungstechniken unterdrückt oder verteuert (p2p, Internettelefonie, etc.). Dadurch soll die von Serviceanbietern und Verbraucherschützern geforderte Netzneutralität gesichert werden. Die Reform kann Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit zur Umsetzung.



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