Man nennt es eine "globale Entwicklungsbeeinträchtigung". Das Kind hat Wachstumsstörungen und ist im Alter von über zwei Jahren erst auf der Stufe eines acht Monate alten Babys. "Vermutlich wird er nie ganz gesund", seufzt Anwalt Paul Wolf.
Mehr als 140.000 Euro gefordert
Er fordert vom Krankenhaus St. Veit, wo der kleine Amar zur Welt kam, 141.239 Euro. Dafür, dass bei der Geburt nach Ansicht eines ersten Gutachters einiges schief ging: „Die Mutter lag 16 Stunden in den Wehen, bis man einen Kaiserschnitt vorgenommen hat. Das hätte viel früher passieren müssen.“
Das Baby war bereits unterversorgt; daher auch die Beeinträchtigungen. Der verantwortliche Primar musste das Ordensspital bereits verlassen; von einer Einigung in dem Kunstfehlerprozess ist man dennoch weit entfernt. "Wir sind vergleichsbereit", sagt der Anwalt des Konvents zwar, lehnt aber gleichzeitig den Wiener Gynäkologen Peter Husslein als Experten ab. Die Causa verzögert sich also.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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