Mit einem Antrag beim Superior Court, das Verfahren gegen ihn für abgeschlossen zu erklären, war der Regisseur im Mai gescheitert. Seine Anwälte gingen in Berufung. Der Richter lehnte damals Polanskis Ersuchen ab, weil der Filmemacher nicht in Kalifornien erschienen war, um sein Anliegen persönlich vorzutragen. Polanski argumentierte in seinem Antrag, dass bei dem ursprünglichen Verfahren gegen ihn 1978 juristische Fehler gemacht worden seien.
In der Schweiz in Auslieferungshaft
Der 76-Jährige war Ende September am Zürcher Flughafen auf Grundlage eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Seine Gesuche, gegen Zahlung einer Kaution aus der Haft entlassen zu werden, wurden abgelehnt. Vor einer Woche beantragten die USA offiziell seine Auslieferung. Es wird erwartet, dass er sich dem Auslieferungsantrag widersetzen wird. Dann droht ein monatelanges juristisches Tauziehen.
Vergewaltigung einer 13-Jährigen
Polanski wird vorgeworfen, vor mehr als 30 Jahren ein damals 13-jähriges Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt zu haben. In dem US-Verfahren 1978 hatte er die Vergewaltigung des Mädchens zugegeben. Für das Geständnis handelten seine Anwälte damals eine milde Strafe aus. Als es Anzeichen gab, dass der Richter sich nicht an die Absprache halten wollte, war Polanski aus den USA geflohen und nie mehr dorthin zurückgekehrt. Selbst seinen Oscar für den Film "Der Pianist" nahm er 2003 nicht persönlich entgegen.








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