Urteil bestätigt

Vierfachmörder von Strasshof muss 20 Jahre hinter Gitter

Niederösterreich
15.10.2009 11:30
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag im Vierfach-Mord von Strasshof die Urteile der ersten Instanz bestätigt. Es bleibt demnach bei 20 Jahren Haft für Josef B. (67), der am 1. Juli 2008 seine Schwester, seinen Bruder und deren Ehepartner erschossen hat. Der OGH billigte ihm "ein gewisses Verständnis für die Motivlage" zu und kam aus diesem Grund dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft nicht nach, die für den Mann lebenslang gefordert hatte.

Bestätigt wurden auch die zwölf Jahre für den mitangeklagten Ehemann der Nichte von Josef B., der diesem für die Tatausführung laut nunmehr rechtskräftigen Urteil rund 170.000 Euro versprochen hatte. Außerdem soll er Josef B. dazu gebracht haben, den ursprünglich geplanten Tatzeitpunkt um zwei Tage zu verschieben.

"Er hat bis zuletzt keine Reue gezeigt"
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 67-jährigen Josef B. die Höchststrafe verlangt und daher gegen das Urteil das Landesgerichts Korneuburg vom vergangenen Februar Strafberufung eingelegt. Generalanwältin Margit Wachberger betonte am Donnerstag im Justizpalast, der Mann habe den Vierfachmord "sorgfältig geplant", "rücksichtlos ausgeführt" und "bis zuletzt keine Reue gezeigt." Daher sei in diesem Fall lebenslang "dringend erforderlich".

Der Berufungssenat beließ es jedoch bei den in erster Instanz ausgesprochenen 20 Jahren. "Die Tat ist schwer zu toppen. Der Täter hat allerdings ein gewisses Verständnis für die Motivlage verdient", begründete der Senatsvorsitzende Eckart Ratz diese Entscheidung.

"Als Loser von Verwandschaft traktiert"
Die Tat sei "unentschuldbar", sagte Ratz. Die Geschworenen wären jedoch davon ausgegangen, "dass er (Josef B., Anm.) ein Loser ist und von seiner Verwandtschaft ständig traktiert worden ist". Es gebe keinen Grund, die Feststellungen der Geschworenen anzuzweifeln. Der Mann habe demnach für seine Töchter "das letzte Hemd hergegeben" und sei im Gegenzug von seinen Verwandten als Kinderschänder hingestellt worden. "Als Vater muss ich da auch sagen 'Puh'", gab der Vorsitzende zu bedenken.

Demgegenüber habe der mitangeklagte 45-Jährige, der Ehemann der Nichte von Josef B., aus "niederen Motiven", nämlich aus rein finanziellen Erwägungen gehandelt, erklärte Ratz. Daher war nach Ansicht des OGH kein Raum für die von seinem Verteidiger Elmar Kresbach geforderte Strafminderung. Kresbach hatte die über seinen Mandanten verhängten zwölf Jahre als "bei weitem zu hoch" bezeichnet.

Josef B. kämpfte mit den Tränen
Ehe sich der Senat zur Beratung über die Strafe zurückzog, hatte Josef B. noch die Gelegenheit zu einem Schlusswort genutzt. Mit erstickter Stimme und gegen die Tränen ankämpfend, sagte er: "In der Familie gibt es nur Hinterlist und Intrige."

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