Zu den bereits verhängten 70 Jahren Haft kommen im Hypo-Krimi zumindest aus diesem Verfahren keine weiteren Strafen dazu. Im Gegenteil: Die Richterin war über die jüngste Untreueanklage so sauer, dass sie nicht nur glatte Freisprüche fällte, sondern dem Staatsanwalt ordentlich die Leviten las.
Vier Monate lang saßen die Ex-Hypo-Bosse Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger wieder einmal auf der Anklagebank. Ihnen sowie vier weiteren Geschäftsmännern wurde Untreue bei zwei Tourismusprojekten – Hilltop und Blok 67 – vorgeworfen. Oberstaatsanwalt Andreas Höbl ortete einen Schaden von 17 Millionen Euro und forderte Schuldsprüche. Der Schöffensenat unter Richterin Kuschinsky war dagegen ganz anderer Ansicht. In nicht einmal einer Stunde standen – gestärkt von Gutachterpannen und Zeugenaussagen – glatte Freisprüche fest. Bei der Begründung hagelte es von der Richterbank ordentlich Kritik an der Arbeit der Anklagebehörde in Klagenfurt: Mangelnde Objektivität etwa wurde vorgeworfen; Unterlagen, die entlastend hätten sein können, seien nicht oder zu wenig beachtet worden. „Ein Tatplan wurde vom Staatsanwalt ohne jegliche Grundlage konstruiert“, rügte die Richterin weiters.
Und dann waren alle im Klagenfurter Verhandlungssaal 29 kurz sprachlos. Denn Frau Rat stand nicht an, sich bei den Angeklagten in diesem Fall zu entschuldigen: „Ich kann über Ihren jahrelangen Beschuldigtenstatus nur mein Bedauern und Unverständnis ausdrücken.“
Staatsanwalt Höbl, der sich unermüdlich mit dem Hypokrimi befasst, will sich davon nicht abschrecken lassen. Er meldete in allen sechs Fällen Nichtigkeitsbeschwerde an.
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