“Die Bezirksrichterin in Wolfsberg hat das Ansuchen des Pensionisten auf Verfahrenshilfe abgelehnt, weil sie meinte, dass er zwar blind sei, aber dennoch in der Lage, sich allein zu verteidigen.
Am Landesgericht stellte man fest, dass das so nicht gehe – beeinträchtigte Menschen haben Anspruch auf Unterstützung. Allerdings nicht der zornige Lavanttaler – er verdiene mit gut 1.300 Euro viel zu viel, als dass er sich nicht selbst einen Anwalt oder eine Hilfe besorgen könne. „Das sind meine Rente und mein Blinden-Pflegegeld – unfair, dass mir das vorgeworfen wird“, schimpft der Mann.
Er wird also erst beim Prozess erfahren, was genau los ist. Der Vorfall, den er und das Opfer bestreiten, liegt ja über ein Jahr zurück.
von Kerstin Wassermann, „Kärntner Krone“
Symbolbild
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