Die Entscheidung der Landeswahlbehörde, die NVP nicht zuzulassen, war absehbar. Schon nach ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag hieß es, es gebe zu schwerwiegende Verdachtsmomente und Anhaltspunkte im Hinblick auf das Verbotsgesetz. Aus rechtlichen Gründen war der NVP noch ein "Parteiengehör" zugestanden worden, das sie in Form einer schriftlichen Stellungnahme abgeben sollte.
NVP wollte nur in einem Wahlkreis antreten
Die NVP hatte ihre Kandidatur innerhalb der Frist bis Dienstagmittag nur für den Wahlkreis 1 (Linz und Umgebung) abgegeben. In Oberösterreich sind für ein landesweites Antreten insgesamt 400 Unterstützungserklärungen notwendig, wobei in jedem der fünf Wahlkreise zumindest 80 nachgewiesen werden müssen.
Proteste von vielen Seiten
Die Wahlbehörde hatte vor ihrer Entscheidung bei den Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Gruppierung, die beteiligten Personen, deren Hintergründe und Ziele eingeholt. Außerdem wurde ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Bezirksverwaltungsbehörden hatten heuer zuvor bereits zwei Veranstaltungen der NVP verboten. Als sie ihre Kandidatur ankündigte, gab es wiederholte Proteste von vielen Seiten.
Nationale Volkspartei spricht von "Parteiendiktatur"
Für Stephan Ruprechtsberger von der Nationalen Volkspartei deute die Entscheidung der Landeswahlbehörde "einmal mehr auf den Verfall dieser Demokratie hin". Jedem Österreicher müsse jetzt klar werden, dass dieses System mit einer wahren Volksherrschaft nichts gemeinsam habe. Man befinde sich in einer "Parteiendiktatur", nichts sei klarer als das, hieß es in der Stellungnahme. Die Macht habe ausschließlich vom Volke auszugehen, das sei in der Verfassung klar verankert.
Das Volk habe der NVP die erforderliche Unterstützung gegeben, um bei der Landtagswahl im September anzutreten, dies hätte auch die Landeswahlbehörde kommentarlos zur Kenntnis nehmen müssen. "Dass dies nicht der Fall war, zeugt letztendlich davon, wie weit sich die etablierten Versagerparteien schon vom eigenen Volk entfernt haben", erklärte Ruprechtsberger.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).






Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien



Wir benötigen Ihr Einverständnis, um Ihnen auch weiterhin vollen Zugriff auf unser Angebot zu ermöglichen.
Um Ihnen redaktionelle Inhalte detailliert und umfangreich aufzubereiten und so Ihr Leseerlebnis zu verbessern, nutzen wir Beiträge aus sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und anderen Applikationen (z. B. Google Maps).
Durch die Nutzung von Cookies, JavaScript und ähnlichen Technologien haben wir mit unseren qualifizierten Partnern die Möglichkeit, Ihnen personalisierte Werbung zu zeigen.
Sollten Sie die Verarbeitung Ihrer Daten reduzieren wollen, können Sie uns auch als ePaper oder Printausgabe lesen. Weiter zum Abo-Shop.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation und den Cookie-Informationen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team