Der Angeklagte erklärte, er sei mit dem Geld für sich und seine fünfköpfige Familie nie ausgekommen. Deswegen ging er zu seinem Freund und ließ durchblicken, er sei ihm etwas schuldig, weil er ihn nicht an die Polizei verraten habe.
"Das war eine Drohung"
Der Freund war am Rande an einer Handybetrügerei beteiligt gewesen, für die der Angeklagte eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte. "Ich habe nur gesagt, er hat Glück gehabt, dass er nicht aufgeflogen ist", verteidigte sich der Steirer. "Das war sehr wohl eine Drohung", meinte Richter Karl Buchgraber. "Das ist mir heute bewusst", so der Beschuldigte.
Vertrauen des Freundes ausgenutzt
Doch der andere verstand es schon so, wie es gemeint war - und hob immer wieder brav Geld von seinem Konto ab. "Das ist eine Riesenschweinerei, sie ziehen dem armen Narren das Geld aus der Tasche und der kann sich nicht einmal mehr Zigaretten oder eine Jause kaufen", meinte der Richter empört. "Er hat das Vertrauen des Anderen ausgenutzt und ihn auf besonders üble, widerliche Art abgezockt", setzte Staatsanwältin Reingard Wagner nach.
Der 38-Jährige wurde wegen schwerer Erpressung zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Er meldete sofort Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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