Doch noch gibt es eine Gnadenfrist: Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme dieser Radarmessstationen ist, "dass diese Gemeinde, wo die Box steht, von der Bezirkshauptmannschaft auch beauftragt wurde, das zu tun", so Kotschy im Ö1-Morgenjournal. "Diese Datenverarbeitungen müssen gemeldet werden, und zwar von den zulässigen Auftraggebern, das sind im Wesentlichen die Bezirksverwaltungsbehörden", erklärte die Datenschützerin.
Noch wird registriert, ...
Doch um derartige Radarmessungen durchführen zu dürfen, müssen die Bezirkshauptmannschaften erst das Okay bei der Datenschutzkommission einholen - das gilt übrigens auch für private Tempomessungen durch beauftragte Dienstleister! Noch sei man allerdings in der Registrierungsphase, daher werde es noch dauern, bis wieder tatsächlich geblitzt werden darf.
... doch bald wird geblitzt
"Wenn strafrelevante Daten aufgenommen werden, was ja hier der Fall ist, also insofern handelt es sich um eine Datenanwendung, die der Vorabkontrolle unterliegt und an sich darf eine solche Datenverarbeitung noch nicht vorgenommen werden, wenn sie nicht registriert ist. Wir bemühen uns daher um schleunigste Erledigung dieser Registrierungsfälle", so Kotschy.
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