Bereits im Juli hatte Frankreich den Gesetzesentwurf auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das Europäische Parlament verwarf das Modell jedoch und sprach sich zudem ausdrücklich gegen die Sinnhaftigkeit einer Internetsperre durch die Provider aus.
Der EU-Kritik zum Trotz wurde das Dreistufen-Gesetz nun jedoch im französischen Senat mit 297 zu 15 Stimmen beschlossen. Verbindlich ist es allerdings noch nicht: Die Nationalversammlung muss ebenfalls noch zustimmen und könnte das Gesetz sogar noch zu Fall bringen. Eine mildere Version, bei der statt einer Internetsperre als dritte Stufe eine Geldstrafe vorgesehen wäre, wurde im Senat abgelehnt.
Im Detail sieht das Dreistufen-Gesetz vor, dass der Internetpiraterie Beschuldigte zuerst eine Verwarnung per E-Mail erhalten. Wenn diese Personen dann weiterhin Filme, Musik oder Software aus dem Internet herunterladen und dabei Urheberrechte verletzen, folgt eine schriftliche Verwarnung per Post.
Sollten diese beiden Verwarnungen keine Wirkung zeigen, muss der jeweilige Provider den Internetzugang für ein Jahr sperren. Die französischen Internetprovider sind jedoch der Meinung, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Sie wollen nicht die Verantwortung für die Einhaltung von Copyright-Gesetzen tragen. (pte)
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