Alle rechtskräftigen Verurteilungen wegen einer „strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“ sollen nach der Verankerung des Gesetzes gespeichert werden. Zugriff auf die Daten sollen die Bewährungshilfe sowie die Jugendwohlfahrt haben. Gelöscht werden sollen die Eintragungen frühestens 30 Jahre nach der Verurteilung - und nicht, wie sonstige Strafregistereinträge, zwei Jahre nach der Tilgung der Vorstrafe.
Höhere Strafen gefordert
Das von Justizministerin Maria Berger bereits im April präsentierte „Gewaltschutzgesetz“, das unter anderem die Möglichkeit bringt, Gewalttäter bis zu sechs Monate aus der gemeinsamen Wohnung zu verbannen, ist für Platter „ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“ aber „noch lange nicht alles“. Wesentliche Punkte wie die Sexualstraftäter-Datei, die Erhöhung der Strafen und sogar ein Ausschluss der Tilgung sowie die verpflichtenden Berufsverbote seien darin noch nicht erwähnt. Daher habe er dem Justizministerium einen Gesetzesentwurf für die Sexualstraftäterdatei bereits vor einem Monat zur Verfügung gestellt, so Platter am Donnerstag.
Er fordert eine „deutliche Verschärfung bei Sexualdelikten“ und die Sexualstraftäter-Datei, um den Behörden die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Deshalb schicke er den Entwurf nun selbst in Begutachtung. „Der einfachere und logische Weg wäre gewesen, wenn das gesamte Paket in einem Guss erledigt worden wäre“, so der Innenminister. Er geht davon aus, dass der Entwurf gemeinsam mit dem Gewaltschutzgesetz Bergers im Ministerrat beschlossen wird. Die Begutachtungsfrist beträgt 14 Tage.
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