Urteil in Kärnten

Veganer blitzt ab: Jagd auf Grundstück erlaubt

Österreich
04.11.2016 20:04

Ein Kärntner Waldbesitzer aus dem Bezirk Spittal wollte in seinem Wald die Jagd aus ethischen Gründen verbieten - und ist vor Gericht abgeblitzt. Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Jagdfreistellungsantrag am Freitag ab. Der Grundbesitzer könne aber seinen Wald einzäunen, so der VfGH.

Der VfGH habe erkannt, dass diese Regelung "keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht eines Grundeigentümers bedeutet, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt". Eigentümer können demnach weiterhin nur dann eine Jagd auf ihrem Grundstück ablehnen, wenn dieses "durch eine feste Umfriedung dauernd umschlossen" ist, hieß es in der Begründung des VfGH.

Dem Urteil war eine Beschwerde eines beinahe vollständig vegan lebenden Waldbesitzers vorausgegangen, der auf seinem Grundstück in Spittal die Jagd nicht länger zulassen wollte. Das Kärntner Jagdgesetz verpflichtet allerdings Eigentümer von Grundstücken, die Ausübung der Jagd zu dulden.

Tierschützer starten Bürgerinitiative
Der Wiener Tierschutzverein reagierte in einer Aussendung auf das Urteil und teilte mit, man sollte meinen, dass ein Grundstückseigentümer selbst entscheiden könne, ob in seinem Wald gejagt werde oder nicht. Es gebe eine Bürgerinitiative gegen die Zwangsbejagung, weil immer mehr Liegenschaftseigentümer keine Jagd auf ihrem Grund mehr wollen, so die Präsidentin des Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic.

Jägerschaft "glücklich"
Die Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft, Freydis Burgstaller-Gradenegger, sagte gegenüber dem ORF, man sei glücklich über die Entscheidung. Sie gebe Hoffnung, weil zum Ausdruck gebracht worden sei, dass der VfGH die Wichtigkeit der flächendeckenden Bejagung erkannt habe. "Angesichts der gesetzlichen Aufträge, der vorhandenen Wildstandsituation und Objektschutzwäldern ist es nötig, eine flächendeckende Bejagung gewährleisten zu können."

VfGH: "Interesse an flächendeckender Jagdbewirtschaftung"
Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Fällen in Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits entschieden hat, dass Grundbesitzer, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, diese auch verbieten können müssen, kam der VfGH zu einem anderen Schluss. In Österreich - und im Besonderen in Kärnten - bestehe ein spezifisches Interesse an einer flächendeckenden Jagdbewirtschaftung. Wie das Verfahren ergeben habe, ist die Schalenwilddichte und Diversität in Österreich im europäischen Vergleich am höchsten.

Diese hohen Wildbestände stellen eine erhebliche Gefahr für den Wald dar, dem im alpinen Raum eine besondere Schutzfunktion zukommt. "Zur Erhaltung des Waldes ist es daher notwendig, die Wildbestände zu kontrollieren und zu reduzieren. Zu entsprechenden Maßnahmen ist Österreich auch aufgrund völkerrechtlicher Abkommen zur Durchführung der Alpenkonvention verpflichtet. Anders als durch eine flächendeckende, also grundsätzlich ausnahmslose Ausübung der Jagd können diese Ziele jedoch nicht adäquat erreicht werden", hieß es in einer Aussendung.

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