StGB-Reform durch

Po-Grapsch-Verbot lässt vor Gericht viel Spielraum

Österreich
16.06.2015 15:03
Die Reform des Strafrechts hat am Dienstagnachmittag den Ministerrat passiert. Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigte sich "froh und glücklich". Man habe eine inhaltliche Neuorientierung und die bessere Balance zwischen Delikten gegen Leib und Leben sowie Vermögensdelikten bewirkt. Und der viel diskutierte "Po-Grapsch"-Paragraph lässt viel Spielraum offen.

Was man mit Geld nicht reparieren könne, werde nun strenger sanktioniert, so Brandstetter. Auch die Bestimmungen gegen Cybermobbing oder die Zwangsverheiratung seien zu erwähnen, ebenso wie die Verschärfung im Sexualstrafrecht. Insgesamt gehe es um mehr als 200 Tatbestände, bei denen man nicht nur einen Konsens gefunden, sondern im Sinne der Rechtssicherheit auch möglichst bestimmte Regeln gefunden habe, so der Justizminister.

Mit der nun gefundenen Formulierung zur sexuellen Belästigung - Verletzung der Würde durch eine "intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle" statt der Sanktionierung einer "der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung" im ursprünglichen Entwurf - könne er gut leben, weil sie ausreichend konkret bestimmt sei. "Ich kann nur sagen, das ist schon mangels Kavalier kein Kavaliersdelikt", sagte Brandstetter.

Heinisch-Hosek mit StGB-Novelle zufrieden
"Der Schutz der sexuellen Integrität ist ein wesentliches Element eines selbstbestimmten Lebens von Frauen und Mädchen", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in einer Aussendung. "Mit der StGB-Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung gesellschaftlich nicht toleriert wird - Frauenkörper sind keine Grapschflächen. Dafür habe ich mich gemeinsam mit Frauenorganisationen jahrelang eingesetzt." Dass es sich um kein Kavaliersdelikt handle, betonte auch sie.

Die Frauenministerin begrüßte zudem die Sanktionierung auch jener Fälle, in denen ein Täter eine sexuelle Handlung zwar ohne Drohung oder Gewalt, aber trotzdem erkennbar gegen den Willen des Opfers setzt. "Ein Nein muss genügen. Hier klare Grenzen zu ziehen war längst überfällig", so Heinisch-Hosek.

Auch Erbrechtsreform beschlossen
Im Ministerrat ebenfalls beschlossen wurde die Regierungsvorlage zur Erbrechtsreform. Sie soll ab 2017 Erleichterungen für Familienbetriebe, Abgeltung für Pflegeleistungen und ein außerordentliches Erbrecht für Lebensgefährten ohne Testament bringen.

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