Der junge Täter war - wie berichtet - Ende Juli vom zuständigen Richter nach rund zwei Wochen aus der Haft entlassen worden. Der bis dahin unbescholtene 16-Jährige musste sich nur an Auflagen wie ein Alkoholverbot halten. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch berief dagegen, blieb damit aber erfolglos, wie ihr Sprecher am Montag dem ORF gegenüber erklärte.
Opfer musste notoperiert werden
Der Täter, der geständig ist, hatte die junge Frau auf einem Zeltfest in Gaißau kennengelernt und die Feier gemeinsam mit ihr verlassen. Er gibt an, dass es am nahe gelegenen Tatort zwischen ihm und dem Opfer zuerst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen war, bevor ein Streit zur Eskalation führte.
Die Frau erlitt bei der Vergewaltigung schwere Verletzungen im Gesicht sowie im Unterleibsbereich und musste im Krankenhaus notoperiert werden.
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