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Trotz Entschärfung: Novelle bleibt heftig umstritten

08.11.2011, 12:35
Trotz Entschärfung: Novelle bleibt heftig umstritten (Bild: Andi Schiel)
Foto: Andi Schiel
Totaler Überwachungsstaat, Anti- Grundrechts- Paket, massive Aufrüstung der Exekutive: Nach teils heftiger Kritik mehrerer Organisationen wird die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) jetzt vom Innenministerium entschärft. So soll im neuen Entwurf etwa ein Schlupfloch, das Online- Überwachung ohne richterliche Genehmigung ermöglicht hätte, geschlossen werden. Trotz weiterer strittiger Punkte könnte das SPG Neu bereits kommende Woche in den Ministerrat kommen.

Besonders die "erweiterte Gefahrenforschung" hatte für einen öffentlichen Aufschrei gesorgt. Damit werde etwa der Polizei ermöglicht, ohne richterlichen Befehl Handys abzuhören und Büros zu verwanzen, auch wenn dies nicht explizit formuliert sei, so die Kritiker. Mehrere NGOs, darunter Amnesty International und Greenpeace, machen mit einer "Plattform gegen den Überwachungsstaat"  seit Ende Oktober gegen die geplante Novelle mobil.

Weiterhin keine Kontrolle durch Richter

Im neuen SPG- Entwurf wird nun zwar präzisiert, dass man zur "erweiterten Gefahrenerforschung" nur technische Geräte wie Peilsender benützen dürfe. Kontrolliert werden soll dies aber weiterhin nur durch den Rechtschutzbeauftragten, nicht aber durch einen Richter. Der Rechtschutzbeauftragte soll aber generell stärker eingebunden werden, wenn es um Datenschutz geht.

"Das ist lächerlich. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Rechtsschutzbeauftragter je ein Anliegen von Justiz oder Polizei abgelehnt hätte. Das ist ein wirkungsloses Placebo", kommentierte der Grüne Justizsprecher, Albert Steinhauser, am Dienstag die Entschärfung.

Handy- Ortung ohne richterliche Kontrolle

Auch die geplanten Möglichkeiten zur Handy- Lokalisierung ohne richterliche Kontrolle gibt weiter Anlass zur Sorge. Wenn etwa eine Person vermisst wird, soll die Polizei künftig nicht nur deren Mobiltelefon orten dürfen, sondern auch die Standortdaten von möglichen Begleitpersonen. Informiert werden muss nur der Rechtschutzbeauftragte, er kann gegebenenfalls Beschwerde bei der Datenschutzkommission einlegen, berichtete das Ö1- "Morgenjournal".

Die Betroffenen müssen aber nicht verständigt werden - auch nicht im Nachhinein. "Es gebe große Bedenken, dass die geplante Bestimmung verfassungskonform ist", kritisiert der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff. Der Standort einer Person dürfe ohne deren Wissen und Willen nur mit richterlichem Beschluss ermittelt werden, mahnt Wolff.

Längere Datenspeicherung nur bei konkreter Gefährdung

Präzisiert wird dafür die ebenfalls kritisierte sogenannte Löschungsverpflichtung. Einmal erhobene Daten dürfen nur dann länger gespeichert bleiben, wenn es noch Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung gibt. Sonst müssen sie nach einem Jahr gelöscht werden.

Die Novelle zum SPG, deren Begutachtungsphase im Oktober endete, ist Teil des Anti- Terror- Pakets der Regierung. Sie soll die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terroristen erweitern und ist die österreichische Antwort auf die Anschläge in Norwegen. Bereits beschlossene Änderungen im Strafgesetzbuch machen künftig auch die Aufforderung zu bzw. das Gutheißen von terroristischen Straftaten strafbar.

AG/red
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