Zu streng gewesen

“SOKO Glücksspiel” muss 33 Automaten zurückgeben

Österreich
09.11.2010 16:36
Peinlicher Flop für die neue "SOKO Glücksspiel" des Finanzministeriums: Gleich einer ihrer ersten Einsätze in Wels in Oberösterreich hat sich als Reinfall herausgestellt. Die Betrugsbekämpfer der KIAB kassierten in einer Nacht insgesamt 33 Glücksspielautomaten ein. Doch die Geräte waren offenbar nur vermeintlich illegal aufgestellt. Die Bundespolizei musste jetzt die Rückgabe anordnen, zu allem Überdruss hat der betroffene Casinobetreiber auch noch Anzeige erstattet.

Im Vorfeld der Novellierung des Glücksspielgesetzes im Sommer hatte der zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka stets betont, scharf gegen illegale Anbieter vorgehen zu wollen. Zuständig dafür ist die eigens dafür in Leben gerufene "SOKO Glücksspiel". Der erste Einsatz der SOKO beweise, "wie wirkungsvoll das Gesetz ist", meinte Lopatka nach den ersten Razzien in Oberösterreich, bei denen Ende August fast 60 Automaten beschlagnahmt wurden.

Im Fall des Welser Casinobetreibers (Symbolbild) dürften die Beamten der Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB des Finanzministeriums allerdings zu scharf vorgegangen sein - zumindest ist jetzt die Beschlagnahme von 33 Spielautomaten wieder aufgehoben worden, berichtete der Anwalt des Casinobetreibers, Patrick Ruth, am Dienstag. Nachdem die Bundespolizeidirektion Wels als zuständige Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz den Bescheid der SOKO wieder aufgehoben hat, habe der Casinobetreiber jetzt die Schlüssel für die Geräte wieder abgeholt.

Anzeige wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung
Die SOKO sei für die Beschlagnahme gar nicht zuständig gewesen, da die Geräte nicht gegen das Glücksspielgesetz verstoßen hätten, so der Rechtsvertreter. Er hat die Beamten wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung angezeigt. Die Anzeige wegen Amtsmissbrauchs hat der Tiroler Anwalt erstattet, "weil sie (die SOKO-Beamten, Anm.) wissen mussten, dass sie nicht zuständig sind". Außerdem hätten die Beamten einer Kellnerin mit einer 22.000-Euro-Geldstrafe gedroht, wenn sie nicht aussagt, und ihr zudem einen Dolmetscher in ihrer Muttersprache verwehrt. Ruth sieht darin Nötigung.

Aus der Sicht des Anwalts können private Casinobetreiber derzeit außerdem generell nicht bestraft werden, da durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum österreichischen Glücksspielgesetz (siehe Infobox) eine Sanktionslücke entstanden sei. Auch in der heimischen Glücksspielbranche sei man mehrheitlich der Meinung, dass bis zur Neuausschreibung der Spielbanklizenzen Anfang 2011 nicht gegen private Casinobetreiber vorgegangen werden kann.

EuGH kippte Spielbank-Gesetz
Hintergrund der Sache: Mitte September hat der EuGH festgestellt, dass die Vergabe der zwölf Spielbankkonzessionen, die bis dato immer die Casinos Austria bekommen haben, intransparent und diskriminierend erfolgt sei und somit EU-Recht widersprochen habe. Jetzt müssen die (künftig 15) Casinokonzessionen EU-weit ausgeschrieben werden, und das erst im Sommer nach jahrelangem zähen Ringen novellierte Gesetz muss erneut repariert werden.

Der heimische Gesetzgeber will es ausländischen Unternehmen aber offenbar weiter schwer machen. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes schlägt das Finanzministerium eine Fassung vor, wonach Unternehmen aus dem EU-Ausland, die in Österreich ein Casino betrieben wollen, nach Lizenzerhalt nicht mehr, wie es in der geltenden Fassung heißt, zwingend eine Kapitalgesellschaft im Inland gründen müssen. Nunmehr soll von einer Errichtung einer inländischen Kapitalgesellschaft abgesehen werden können, "wenn die ausländische Kapitalgesellschaft in ihrem Sitzstaat über eine vergleichbare Spielbankkozession verfügt und einer vergleichbaren Glücksspielaufsicht unterliegt". Ruth dazu: "Wenn das Gesetz so kommt, bin ich zuversichtlich, dass ich viel Geschäft machen werde."

Finanzministerium sieht keine Lücke
Im Finanzministerium sieht man übrigens keine Sanktionslücke. "Schon deshalb nicht, weil sich das EuGH-Urteil nur auf das Sitzerfordernis bezieht. Man darf sehr wohl gegen andere Bestimmungen im Glücksspielgesetz Sanktionen verhängen", sagte ein Sprecher von Finanzminister Josef Pröll. Den aktuellen Fall in Wels kenne er nicht und könne ihn daher nicht beurteilen.

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