Neue Aufgabe

Bischof Schwarz ernennt neuen Generalvikar

Kärnten
04.07.2008 13:51
Das Geheimnis um den künftigen Generalvikar der Diözese Gurk ist gelüftet: Bischof Alois Schwarz ernannte am Freitag Dechant Engelbert Guggenberger, Stadtpfarrer in Spittal/Drau und Pfarrprovisor von Molzbichl und Amlach, zum Nachfolger von Gerhard Christoph Kalidz, der die Stiftspfarre Gurk übernimmt. Guggenberger (55) wird sein Amt am 1. September antreten.

Der am 9. Mai 1953 in St. Lorenzen im Lesachtal geborene Engelbert Guggenberger studierte nach der Matura am Gymnasium Tanzenberg von 1972 bis 1979 in Rom an der Päpstlichen Universität "Gregoriana" Philosophie und Theologie. Nach der Priesterweihe 1978 in Rom wirkte er von 1979 bis 1982 als Kaplan in der Stadtpfarre Gmünd. 1982 setzte er seine Studien in Rom fort und promovierte 1987 zum Doktor der Theologie mit einer Dissertation. Die Doktorarbeit wurde mit dem "Kardinal Innitzer-Preis" ausgezeichnet und in den Innsbrucker Theologischen Studien veröffentlicht.

Lebensweg
Von 1986 bis 1988 war Guggenberger Pfarrprovisor in Bad Kleinkirchheim und St. Oswald. Anschließend wirkte er von 1988 bis 1999 als Regens und Direktor des Bischöflichen Seminars "Marianum" Tanzenberg und als Pfarrprovisor in Pörtschacham Berg und Projern. Seit 1999 ist Guggenberger Pfarrer und Dechant der Stadtpfarre Spittal/Drau sowie Pfarrprovisor von Amlach und seit 1985 auch von Molzbichl.

Leitende Funktion
Auf Diözesanebene ist Guggenberger seit Jahren in leitenden Funktionen tätig. So ist er seit 2003 gewählter Vorsitzender des Vorstandes der Dechantenkonferenz sowie seit 1988 Vorsitzender der Diözesankommission für ökumenische Fragen und Vorsitzender der Ökumenischen Kontaktkommission.

Funktion
Der Generalvikar ist in der kirchlichen Hierarchie nach dem Bischof das zweithöchste Amt innerhalb einer Diözese. Die Aufgaben und Amtsbefugnisse des Generalvikars sind immer auch von der Definition und Übertragung des jeweiligen Bischofs abhängig. Laut Kirchenrecht unterstützt der Generalvikar den Diözesanbischof bei der Leitung der Diözese und ist nach Maßgabe des geltenden Kirchenrechts mit gleicher Vollmacht und "ordentlicher stellvertretender Gewalt" ausgestattet.

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