Missbrauch

So schützen Eltern ihr Kind vor “Grooming” im Netz

Web
29.05.2013 12:35
Im Rahmen einer Sexualstrafrechtsänderung, die am Mittwoch einstimmig im Justizausschuss beschlossen wurde, sind unter anderem die Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern verschärft worden. Dies gilt auch für den Tatbestand des sogenannten "Grooming", also der Anbahnung von sexuellen Kontakten zu Kindern über das Internet. Eltern sollten ihre Kinder aber auch weiterhin vor den Gefahren im Netz schützen, rät das Bundeskriminalamt und gibt entsprechende Tipps.

"Kinder und Jugendliche sollten darauf vorbereitet werden, dass der Gesprächspartner im Internet oft nicht der ist, für den er sich ausgibt. Erklären Sie ihnen, dass sie diesen Umstand in Chaträumen als auch in den sozialen Netzwerken stets bedenken sollten", sagte Mario Hejl, Sprecher des Bundeskriminalamts.

Grundsätzlich sollte dem Kind erklärt werden, welche Medieninhalte genutzt werden dürfen und welche nicht. Zudem ist es laut den Experten der Polizei wichtig, zu wissen, wo sich das Kind im Internet überhaupt aufhält und welche Chats bzw. Social-Media-Seiten es besucht. Eltern sollten mit ihrem Nachwuchs über etwaige Gefahren auf solchen Seiten sprechen.

Darüber hinaus könnten mit dem Kind auch konkrete Verhaltensweisen geübt werden, wie es sich vor sexueller Belästigung und Missbrauch im Netz schützen kann. "Verbale sexuelle Belästigung können Kinder und Jugendliche manchmal schon mit einem klaren Nein beenden", so Hejl. Eines sollte auf jeden Fall unbedingt verhindert werden: dass das Kind einen unbekannten Chatfreund ohne Begleitung eines Erwachsenen persönlich trifft.

Auch das aktive Verhalten des Kindes muss laut Bundeskriminalamt besprochen werden. "Diskutieren Sie darüber, welche Bilder ins Netz gestellt werden. Denken Sie daran, dass auf die Gefühle des Betrachters keine Einflussmöglichkeit besteht!", riet der Sprecher.

Härtere Strafen
Die am Mittwoch beschlossene Sexualstrafrechtsänderung erfolgte aufgrund einer EU-Novelle. In Zukunft werden bereits Personen, die versuchen, im Netz das Vertrauen von Kindern zu gewinnen, um von ihnen pornografisches Material zu erlangen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt. Bisher konnte erst gesetzlich eingeschritten werden, wenn zumindest der Versuch vorlag, einen körperlichen Missbrauch anzubahnen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele