"Kinder und Jugendliche sollten darauf vorbereitet werden, dass der Gesprächspartner im Internet oft nicht der ist, für den er sich ausgibt. Erklären Sie ihnen, dass sie diesen Umstand in Chaträumen als auch in den sozialen Netzwerken stets bedenken sollten", sagte Mario Hejl, Sprecher des Bundeskriminalamts.
Grundsätzlich sollte dem Kind erklärt werden, welche Medieninhalte genutzt werden dürfen und welche nicht. Zudem ist es laut den Experten der Polizei wichtig, zu wissen, wo sich das Kind im Internet überhaupt aufhält und welche Chats bzw. Social-Media-Seiten es besucht. Eltern sollten mit ihrem Nachwuchs über etwaige Gefahren auf solchen Seiten sprechen.
Darüber hinaus könnten mit dem Kind auch konkrete Verhaltensweisen geübt werden, wie es sich vor sexueller Belästigung und Missbrauch im Netz schützen kann. "Verbale sexuelle Belästigung können Kinder und Jugendliche manchmal schon mit einem klaren Nein beenden", so Hejl. Eines sollte auf jeden Fall unbedingt verhindert werden: dass das Kind einen unbekannten Chatfreund ohne Begleitung eines Erwachsenen persönlich trifft.
Auch das aktive Verhalten des Kindes muss laut Bundeskriminalamt besprochen werden. "Diskutieren Sie darüber, welche Bilder ins Netz gestellt werden. Denken Sie daran, dass auf die Gefühle des Betrachters keine Einflussmöglichkeit besteht!", riet der Sprecher.
Härtere Strafen
Die am Mittwoch beschlossene Sexualstrafrechtsänderung erfolgte aufgrund einer EU-Novelle. In Zukunft werden bereits Personen, die versuchen, im Netz das Vertrauen von Kindern zu gewinnen, um von ihnen pornografisches Material zu erlangen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt. Bisher konnte erst gesetzlich eingeschritten werden, wenn zumindest der Versuch vorlag, einen körperlichen Missbrauch anzubahnen.
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