An selbstfahrende Fahrzeuge hat zu der Zeit natürlich noch niemand gedacht - im Gegenteil: In Artikel 8 des Übereinkommens ist nicht nur vorgesehen, dass jedes Fahrzeug einen Fahrer haben muss. Im selben Artikel ist auch noch die Rede von Zugtieren, die der Fahrer zu jeder Zeit kontrollieren soll.
Im März 2014 wurde der Artikel auf der Sitzung der UNECE, der UN-Wirtschaftskommission für Europa, Arbeitsgruppe Straßenverkehrssicherheit, ergänzt: Damit sind auch Fahrerassistenzsysteme zulässig. Die Änderung muss allerdings sowohl auf UN-Ebene als auch in der nationalen Gesetzgebung noch umgesetzt werden.
Was heißt eigentlich autonomes Fahren?
In der Diskussion um selbstfahrende Autos gibt es unterschiedlich weitreichende Möglichkeiten. Der Automobilverband VDA unterscheidet drei Stufen. Beim "teilautomatisierten Fahren" muss der Fahrer die Assistenzsysteme ständig überwachen, also weiter aktiv mitfahren.
Das "hochautomatisierte Fahren" soll den Autofahrer weiter entlasten. Das System warnt den Fahrer dann rechtzeitig, wenn es selbst nicht mehr reagieren kann und er eingreifen muss.
Das "vollautomatisierte Fahren" entspricht dagegen dem landläufigen Verständnis eines Autopiloten. In dieser Stufe könnte der Fahrer auch auf dem Rücksitz Platz nehmen. Damit rechnen die Hersteller aber erst in den kommenden zehn Jahren.
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