Erfolg für VKI

Zalando wegen acht illegaler Klauseln verurteilt

Web
05.12.2013 14:04
Der deutsche Internethändler Zalando ist wegen seiner Versandhandelsbedingungen nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Verein für Konsumenteninformation war gegen neun Klauseln vor Gericht gezogen, in acht davon bekam er nun Recht. In den Klauseln ging es unter anderem um die Verwendung von Kundendaten sowie um den Versuch des Unternehmens, das Risiko für die Beschaffung einer Ware auf die Kunden abzuwälzen.

Zalando informierte seine Kunden beispielsweise, dass personenbezogene Daten nur an Dritte weitergegeben werden, "wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung oder Abrechnung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben". Geht nicht, urteilte jetzt das Gericht: Die Konsumenten müssten nämlich wissen, um welche Daten es sich konkret handelt und an wen diese gelangen sollen.

"Dadurch, dass die Bestell- und Adressklauseln des Konsumenten auch durch nicht näher umschriebene Dritte, nämlich 'Partner' der Beklagten, gespeichert werden sollen, wobei dies für Angebotsverbesserungen (?) und Produktempfehlungen gegenüber Kunden (!) geschehe, wird die Reichweite dieser Klausel (Werbezwecke?) nicht ausreichend transparent gemacht, zumal auch keine besondere Hervorhebung erfolgt", heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wörtlich.

Pech für Kunden bei Lieferverzögerung
Auch in puncto Haftung bei Lieferproblemen ging Zalando dem Gericht zufolge zu weit. Das Unternehmen wollte für die Beschaffung der verkauften Waren kein Risiko übernehmen. Das hätte zum Beispiel geheißen, dass der Kunde Pech hat, wenn Zalando selbst nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird. Kunden sollten dafür erst nach vier Wochen Lieferverzögerung vom Vertrag zurücktreten können.

Diese Frist ist laut Urteil "unangemessen lang", zumal die Ware normalerweise binnen fünf Werktagen geliefert werden soll. "Wie die Beklagte selbst zu der Ware gelangt, ist für den Kunden nicht relevant und auch nicht ersichtlich. Vielmehr geht er davon aus, dass er die bestellte Ware bekommt, vor allem, wenn sie als 'lieferbar' bezeichnet ist", so der Richter. Der entsprechende AGB-Punkt sei "gröblich benachteiligend" und daher unzulässig.

Bei Schäden wollte Zalando nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, nicht hingegen bei leichter Fahrlässigkeit. Dieser generelle Haftungsausschluss sei ebenfalls rechtswidrig.

Facebook-Klausel rechtens
Zulässig hingegen sei die Facebook-Klausel in Zalandos AGB: "Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen", heißt es da.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich dabei lediglich um eine Warnung bzw. Information der Kunden. Die Klausel betreffe nur Verbraucher, die auch über ein Facebook-Profil verfügten und daher die Datenverwendungsrichtlinien von Facebook akzeptiert hätten, so das Urteil. Die Konsumenten wüssten also, dass Facebook Daten über sie sammelt.

"Abgesehen davon", meinte der Richter, stelle es heutzutage eine "weit verbreitete, ja bereits allgemein bekannte Erfahrung dar, dass man überall im Internet 'Spuren' hinterlässt und Daten von den verschiedensten Stellen gespeichert werden".

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