Polizei gelang Erfolg:

Illegale Wohnungsbordelle in Innsbruck geschlossen

Tirol
15.02.2018 21:23

Neuerlich gelang der Polizei ein Schlag gegen die illegale Wohnungsprostitution in Innsbruck. Mittwoch am Abend wurden zwei sogenannte Wohnungsbordelle geschlossen, eines im Stadtteil Hötting mit vier Rumäninnen, das zweite in Kranbitten, wo eine Bulgarin ihre Dienste anbot.

Die Prostituierten hatten ihre Dienste (mit teils obskuren Praktiken) auf einschlägigen Internet-Plattformen beworben. Nach telefonischer Kontaktaufnahme wurden die Beamten zu den entsprechenden Adressen gelotst. Dort wurden ihnen gegen ein Entgelt von 50 Euro die Dienste angeboten. Als sich die Polizisten schließlich zu erkennen gaben, war die Verwunderung bei den Damen sehr groß.

Rumäninnen im Alter von 18 bis 23 Jahren
In einer der nun polizeilich geschlossenen Wohnungen hatten sich vier Rumäninnen im Alter von 18 bis 23 Jahren eingemietet. Sie hatten sich über eine Internet-Plattform für fünf Tage in im Stadtteil Hötting in einem Ferienappartement eingemietet. Die Frauen waren laut Polizeiaussagen zum Teil bereits in der Vergangenheit als Wohnungs- sowie Straßenprostituierte in Erscheinung getreten.

Standort verlagert, um Polizei zu entgehen
Wie Erhebungen ergaben, war diese „Damen WG“ in identer Besetzung bereits vergangene Woche in einem Ferienappartement in der Nähe des Hauptbahnhofes Innsbruck eingemietet gewesen. Gebucht über dieselbe Internet-Plattform. Laut Polizei vermutlich deshalb, um dort der illegalen Wohnungs-Prostitution nachzugehen. „Sie haben wohl mit dem Zweck, den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen zu erschweren, in Intervallen von wenigen Tagen ihren Aufenthaltsort verlagert“, heißt es im Polizeibericht. In der zweiten nun polizeilich geschlossenen Wohnung im Stadtteil Kranebitten empfing eine Bulgarin (40) ihre Freier und bot ihre "Liebesdienste" an.

Anzeigen wegen mehrerer Delikte
Keine der angetroffenen fünf Frauen konnte ein Gesundheitsbuch vorweisen, sodass diese neben dem Tiroler-Landespolizeigesetz sowie Meldegesetz auch nach den Bestimmungen des Geschlechtskrankheitengesetzes sowie Aids-Gesetzes auf freiem Fuß zur Anzeige gebracht werden. Ob auch die Wohnungseigentümer mit einer Anzeige rechnen müssen, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

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