Millionen nachgezahlt

Hat das Bundesheer Windows-Raubkopien genutzt?

Digital
03.01.2018 14:09

Das Bundesheer soll jahrelang Microsoft-Software ohne Lizenz verwendet und deshalb 3,8 Millionen Euro nachgezahlt haben. Das berichtet die Rechercheplattform "Dossier". Das Verteidigungsministerium dagegen betont, keine Raubkopien eingesetzt zu haben. Die Lizenzierung sei gemäß Vereinbarung mit Microsoft "ordnungsgemäß" erfolgt.

Laut "Dossier" erhielt das Heer 2007 eine E-Mail von Microsoft, wonach das Ressort Tausende unlizenzierte Arbeitsplätze mit Microsofts Windows-Betriebssystem und Office-Paketen betreibe. Für rund 17.000 Arbeitsplätze sollen demnach nur 9000 gültige Lizenzen vorhanden gewesen sein. Microsoft forderte deshalb dem Bericht nach für einen Fünfjahresvertrag rund zwölf Millionen Euro - inklusive 3,8 Millionen Euro Nachzahlung für die unlizenzierten Arbeitsplätze.

Bundesheer bestreit Raubkopie-Vorwurf
Im Ministerium versteht man die Aufregung nicht. In einer schriftlichen Stellungnahme wird betont, dass der Ablauf bei den Lizenzverträgen korrekt und vorschriftsmäßig sei, was auch im Rahmen von Audits der Hersteller überprüft werde. "Der Vorwurf des Einsatzes von Raubkopien und der massiven Unterlizenzierung kann (...) nicht nachvollzogen werden."

Das Verteidigungsressort habe bis 2007 einen Lizenzvertrag mit Microsoft über Vertragspartner gehabt, der das Betriebssystem, Office-Anwendungen und Serverlizenzen beinhaltete. Dieser Vertrag sah laut Ministerium eine "periodische Anpassung an den sich ändernden Bedarf" vor, am Ende jedes Vertragszeitraums wurden demnach im Zuge von "True-ups" zusätzliche Lizenzen verrechnet.

"Vertrag eingehalten"
"Aus Kostengründen im Zuge der damals strengen notwendigen Einsparungen wurde dieser Vertrag 2007 beendet und abgerechnet, Lizenzen waren dafür anzukaufen." Alle Maßnahmen seien im Rahmen der Lizenzbestimmungen erfolgt und das Ministerium habe das damalige Vertragskonstrukt in Abstimmung mit Microsoft eingehalten, heißt es in der Stellungnahme. Ein 2015 abgeschlossenes Audit der Firma bestätige dies.

Details über die Vertragskonditionen gab das Ministerium freilich nicht bekannt - mit der Begründung, dies dürfe man aufgrund einer entsprechenden Vertragsklausel nicht.

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