Schlappe vor EuGH

UberPop muss als Verkehrsdienst reguliert werden

Web
20.12.2017 10:32

Uber wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können, Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur zu vermitteln. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.

Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatpersonen Fahrgäste beförderten, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt - und bekräftigte wiederholt, dass er nicht zurückkommen solle. Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderungsschein oder mit Taxi-Betrieben. "Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren", betonte Uber in einer ersten Reaktion.

In Österreich hat Uber von Anfang an auf Fahrzeuge mit Mietwagenlizenzen gesetzt. Auch diese Beförderung ist allerdings strittig und in Österreich gerichtsanhängig. Der Streitpunkt ist, dass nach Wiener Gesetz, Taxifahrer jederzeit überall Kunden aufnehmen dürfen, dafür aber einen fixen Tarif verrechnen müssen. Mietwagen hingegen dürfen beliebige Preise verrechnen, dafür müssen alle Aufträge an ihrer Betriebsstätte eingehen. Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien gehen davon aus, dass diese Bestimmung für Mietwagen bei Uber-Fahrern nicht eingehalten wird. Demgegenüber beharrt Uber: "Selbstverständlich gehen alle Aufträge über die Uber-App am Betriebssitz des jeweiligen Unternehmens ein."

Im Heimatmarkt USA machen private Fahrer in ihren eigenen Autos hingegen nach wie vor den Großteil des Uber-Geschäfts aus. Uber argumentierte auch in Europa, dass die Vermittlung solcher Services keine Verkehrsdienstleistung ist, sondern unter den allgemeinen Dienstleistungsverkehr fällt - und damit auch von der für Taxis geltenden Regulierung ausgenommen werden sollte.

"Untrennbar verbunden"
Der EuGH sieht das jedoch anders: Die Vermittlung sei "untrennbar verbunden" mit einer Verkehrsdienstleistung. Die Entscheidung war bereits erwartet worden, nachdem der Generalanwalt des Gerichts eine solche Position einnahm. Die EuGH-Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen aus Barcelona gegen UberPop vorging. Beim EuGH liegen noch Fälle aus Frankreich und Deutschland, bei denen es unter anderem um den Limousinen-Service UberBlack geht.

Uber drohen weitere Einschränkungen
Auch wenn sich die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ausdrücklich nur auf die Vermittlung "nicht berufsmäßiger Fahrer" bezieht, könnte die grundsätzliche Einstufung des Dienstes als Verkehrsservice in der Zukunft die Tür für weitere Einschränkungen für das Uber-Business öffnen. Auch in den USA wird unter anderem darüber gestritten, ob Uber die Fahrer als freie Unternehmer einstufen kann oder sie als Mitarbeiter behandeln muss. Letzteres würde die Kosten des Dienstes in die Höhe treiben.

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