Der Insolvenzfonds sollte die finanziellen Ansprüche der Arbeitnehmer absichern, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Dieser Fonds ist ab Jänner 2027 zahlungsunfähig. Die Beiträge der Arbeitgeber wurden vor einigen Jahren massiv gesenkt, die Übernahme ausstehender Löhne oder Gehälter hingegen nahm massiv zu. Sollte es nun nicht gelingen, diesen Fonds rasch mit Geld zu füllen, stehen die freigesetzten Arbeitnehmer vor dem existenziellen Ruin. Sie verlieren nicht nur ihren Job, sie erhalten auch für ihre geleistete Arbeit weder Gehalt noch Lohn. Es sind meist die Beschäftigten und Steuerzahler, die die Folgekosten bei Firmeninsolvenzen zu tragen haben. Nicht immer sind es die veränderte Marktsituation oder hohe Abgaben, die Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit führen. Es werden Firmen gegründet, die der schnellen Bereicherung des Eigentümers dienen und nur für einen bestimmten Zeitraum am Markt bleiben sollen. Nicht beglichene Lohnzahlungen werden an den Insolvenzfonds ausgelagert, Steuerschulden erlassen und die nächste Firma mit gleichen Absichten wieder gegründet. Nicht selten geraten durch diese unseriösen Vorgänge auch Zulieferfirmen und örtliche Handwerksbetriebe in existenzielle Bedrängnis, da erbrachte Leistungen oder Lieferungen nicht mehr beglichen werden. Dass der Politik nahestehende Promi-Gastronomen ihre nicht erbrachten Lohnzahlungen an den Insolvenzfonds auslagern und trotzdem als schillernde, vermeintlich erfolgreiche Unternehmer hofiert werden, zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Nicht sein darf, dass Arbeitnehmer die Zeche für leichtfertig agierende Arbeitgeber oder abgabenbefreite Unternehmer zahlen.
Franz Peer, Linz
Erschienen am Do, 17.9.2026
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