Es gibt zunehmende Probleme mit Jugendlichen, die Richter, Staatsanwälte und Angehörige von Opfern anpöbeln bzw. bedrohen. Deshalb soll jetzt die Polizeipräsenz bei Gericht verstärkt werden. In diesem Fall würde ich rechtlich prüfen, ob Kosten für derartige Einsätze nicht eingefordert werden können. Wie dies bei grober Fahrlässigkeit auch in anderen Bereichen üblich ist, oder wenn besondere Präsenz der Exekutive bei Veranstaltungen erforderlich ist. Ich kann mir vorstellen, dass auch der „Clan“ kein Interesse hat, dass sein Schützling neben dem „Schmalz“ noch eine saftige Geldstrafe ausfasst, und deshalb für Ruhe sorgt. Der Kostenersatz sollte auch im Falle eines Freispruches eingehoben werden, denn die Tumulte im Gerichtssaal haben ja nichts mit der ursprünglichen Anklage zu tun.
Karl Scherleithner, Wiener Neustadt
Erschienen am Sa, 15.8.2026
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.