Nach einem Onlinekonzert ist eine bekannte iranische Sängerin in der Provinz Ghom unter anderem zu Peitschenhieben verurteilt worden, weil sie ohne Kopftuch und in einem Kleid auftrat. Diese religiös begründete Bestrafung steht in krassem Gegensatz zu den Werten einer freien Gesellschaft. Wir debattieren hingegen darüber, ob es muslimischen Schülerinnen erlaubt sein soll, sich gemäß religiösen Vorschriften zu verhüllen. Es sollte uns zu denken geben, wenn rund 41% der befragten muslimischen Jugendlichen in Österreich angeben, islamische Vorschriften über staatliche Gesetze zu stellen. Umso wichtiger ist es daher, klar festzuhalten: Über religiösen Vorschriften steht das Gesetz. Freiheit und Gleichberechtigung sind nicht verhandelbar.
Harald Heidinger, Lanzendorf
Erschienen am So, 21.6.2026
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