Wie nicht anders zu erwarten, wurde jener syrische Flüchtling, der am 15. Februar 2025 in Villach einen 14-jährigen Schüler durch einen Messerangriff getötet und dabei weitere Passanten schwer verletzt hatte, zu unbedingter, lebenslanger Haft verurteilt. Bei dem Täter handelt es sich um einen IS-Anhänger, der nach wie vor seiner radikalen Gesinnung nicht abgeschworen hat, sondern vor Gericht im Gegenteil betonte, er würde, falls er je die Gelegenheit dazu bekäme, wiederum „wehrhafte, ungläubige Männer“ ermorden. Abgesehen vom Leid, das dieser Unmensch den Familien der Verbrechensopfer bereitet hat, kommen nun auf den heimischen Steuerzahler für dessen Sicherheitsverwahrung enorme Kosten zu. Der finanzielle Aufwand für die jahrzehntelange Inhaftierung dieses gefährlichen Terroristen geht sicherlich in die Hunderttausenden Euro. Günstiger wäre es ohne Zweifel, den vormals Schutzsuchenden mittels einer wesentlich geringeren Zahlung („Bakschisch“) an die von der EU anerkannte syrische Übergangsregierung zurückzustellen. Schon hört man den Aufschrei der NGOs, die befürchten, dass damit die Menschenrechte außer Kraft gesetzt würden, da dem Abgeschobenen dadurch erniedrigende Behandlung drohen könnte. Es ist wahrlich kein Wunder, dass sich bei immer mehr Menschen die Faust im Sack ballt, wenn in diesem Zusammenhang vom Begriff der Menschenrechte die Rede ist.
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