Der ehemalige NATO-Generalsekretär Anders Rasmussen hat im Interview recht, wenn er sagt: „Wenn man ehrlich ist, gibt es in Europa kaum noch echte Neutralität. Österreich ist Mitglied der EU und hat mit dem Beitritt auch Verpflichtungen übernommen. Die Neutralität ist daher deutlich komplizierter geworden.“ Durch die EU-Mitgliedschaft ist Österreich zur solidarischen Teilnahme an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik verpflichtet, sodass für eine aktive Neutralitätspolitik nur wenig Spielraum bleibt. Laut EU-Vertrag sind die Mitgliedstaaten auch dazu verpflichtet, anderen Staaten im Falle eines bewaffneten Angriffs Beistand zu leisten. Zwar kann jedes Land selbst über die Art der Hilfe entscheiden, militärische Unterstützung wird jedoch immer eine Option sein. Bei der Bewertung der Neutralität müssen wir berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des EuGH das gesamte Recht der EU Vorrang vor dem nationalen Recht hat. Das bedeutet, dass österreichisches Recht, das dem Unionsrecht widerspricht, nicht angewendet werden darf.
Oberst i. R. Kurt Gärtner, Wels
Erschienen am Mi, 27.5.2026
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