Die Staatssekretärin für Konsumentenschutz (SPÖ) findet eine Kennzeichnungspflicht für „Schrumpfpackerln“ sinnvoll. Nur geht das in die falsche Richtung, wenn der Handel dafür geradestehen muss. Die Staatssekretärin tut gerade so, als würde der Handel die Packungen öffnen, den Inhalt verkleinern und die Packungen wieder verschließen. In Wirklichkeit geht das ja von den Produzenten aus und nicht vom Handel. Die Produzenten müssten dazu verpflichtet werden, dass diese Änderung an den Packungen erkenntlich gemacht werden.
Reinfried Haselsberger, Bad Hofgastein
Erschienen am Fr, 19.12.2025
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