Diese Titelzeile ist irreführend, weil man glaubt, die Logik hätte sich durchgesetzt und Asylwerber, die Heimaturlaub machen, bekämen kein Bleiberecht. Leider ist dem nicht so. Für Heimaturlauber soll in Zukunft für die Zeit ihres Heimataufenthaltes nur der Lohn fürs Hiersein nicht weiterbezahlt werden. Logisch wäre, wenn jemand, der wegen Gefahr für Leib und Leben flieht und freiwillig in der Gefahrenzone Urlaub macht, jeden Anspruch auf Asyl verwirkt hat. Aber so weit sind unsere lieben Oberen nicht fähig zu denken.
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