Angesichts der Budgetlage war vorauszusehen, dass alle Gruppen, auch Pensionisten, stärker belastet werden, doch warum man ausgerechnet 2500 Euro als höchsten Ruhebezug für die variable Angleichung heranzieht, ist nicht unbedingt nachvollziehbar. Man sollte sich mehr am fiktiven Höchstbetrag von ASVG- bzw. SVS-Pensionen, also jener Menschen, die vorwiegend privatwirtschaftlich tätig waren, orientieren. Der Betrag liegt näherungsweise bei etwa 4500 Euro, und ab dort könnte man schlicht und ergreifend Nulllohnrunden einziehen. Bei dieser Größenordnung beginnt für etliche Beamtenbezüge erst die Musik, von sogenannten „Luxuspensionen“ ganz zu schweigen. Damit könnte man auch ein allgemein verständliches und für die Betroffenen absolut verträgliches Signal setzen, ohne nach dem Prinzip Willkür vorzugehen.
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