Die publizierte Vorgangsweise bei der Nominierung des derzeitigen SPÖ-Vorsitzenden Andreas Babler für eine neuerliche Kandidatur ist für die ohnehin nicht gerade SPÖ-freundlichen Medien ein aufgelegter Elfer. Wenn Parteistatuten in diesem Fall eine geheime Abstimmung vorsehen, dann ist sie durchzuführen. Ist die Geschäftsführung nicht fähig, statutengemäß zu handeln, dann ist sie abzulösen. Oder es sitzen Heckenschützen in dem Gremium, die bewusst Schwierigkeiten herbeiführen wollen, dann sollen sich diese klar zu erkennen geben. Beides gibt ein bedauernswertes Bild für eine staatstragende Partei, wie sie die SPÖ noch immer ist, ab.
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