Es vergeht kaum ein Tag, an dem Medien nicht von erschütternden Tierquälereien berichten. Was dabei besonders wütend macht, ist, dass von unserer Justiz Tiere nach wie vor als Sache bewertet werden. Dementsprechend milde fallen dann auch die Urteile für Misshandler/innen dieser wehrlosen Geschöpfe aus. Eine Bäuerin ließ unterschiedliche, ihr anvertraute Tiere ohne Wasserversorgung in unhygienischen Ställen ihr trauriges Dasein fristen und versagte einem erkrankten Pony die Bereitstellung einer notwendigen veterinären Behandlung, sodass es ein Auge verlor. Das Gericht verhängte auch in dieser Causa, wie beinahe schon üblich, keine Strafe, sondern entschied auf Diversion. Als völlig unbegreiflich kann jedoch angesehen werden, dass die Frau, obwohl sie im Verfahren zugab, überfordert gewesen zu sein und die Tiere vernachlässigt zu haben, diese behalten darf, was für deren künftiges Schicksal berechtigten Anlass zur Sorge geben muss.
Herwig Sembol, St. Georgen an der Gusen
Erschienen am Di, 5.8.2025
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