Sehr geehrte Verfassungsrichter, also Ihr Urteil lautet sinngemäß, dass die ORF-Haushaltsabgabe rechtens ist, weil jeder, der über ein TV-Gerät, PC oder Ähnliches verfügt, den ORF empfangen kann. Würde aber auch im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder, der ein Kfz besitzt (welches die Autobahn benutzen darf) auch für eine Autobahnvignette bezahlen muss, weil er/sie ja die Autobahn benützen kann! Also wird bei der Anmeldung des Kfz dies entsprechend registriert, und die jährlichen Kosten für die Vignette werden fällig? Echt jetzt? Für mich ist das ein rein politisches Urteil. Sorry, aber das muss gesagt werden.
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