Man kann über Karl-Heinz Grasser durchaus geteilter Meinung sein. Wenn ein hoher Staatsfunktionär (Finanzminister) etwas Unrechtes getan hat, ist es zu bestrafen, keine Frage. Aber, dass man, um zu einem endgültigen Urteil zu gelangen, 16 Jahre braucht, zeugt von einem massiven Versagen des Rechtsstaates. Das wurde letztendlich auch durch die Herabsetzung des erstgerichtlichen Strafausmaßes bestätigt. Die wahren Gewinner dieses Prozesses waren wieder, wie so oft, die Anwälte, die Millionen verdient haben. Und das auf Kosten der Angeklagten. Eigentlich unappetitlich.
Dr. Leopold Dercsaly, Wien
Erschienen am Do, 27.3.2025
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