In Österreich gibt es die Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive. Das bedeutet unter anderem auch, dass für die Gesetzgebung die Legislative zuständig ist und eben nicht die Judikative. Richter machen keine Gesetze, sondern haben in deren Rahmen zu urteilen, mehr wird nicht erwartet und ist auch nicht vorgesehen. Ob künftig bei Abschiebungen eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist oder nicht, das zu entscheiden obliegt der Legislative und definitiv nicht der Judikative.
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