Durch die Zustimmung der Umweltschutzministerin Leonore Gewessler wurde das Renaturierungsgesetz der EU beschlossen. Das bedeutet, dass Brüssel bei der Gestaltung unserer Landschaft mitwirken kann. Nach Ansicht des Verfassungsdienstes wäre die Ablehnung des Gesetzes durch den Landwirtschaftsminister und die Bundesländer für die Umweltministerin verbindlich gewesen. Sie hätte aufgrund der Rechtslage nicht im Alleingang entscheiden dürfen. Gilt die Beachtung der Verfassungsgesetze nur für einfache Bürger und nicht für eine Ministerin? Wenn solches Verhalten Schule macht – selbst wenn man überzeugt ist, in der Sache richtig zu liegen – dann wird unsere Rechtsordnung infrage gestellt und die österreichische Demokratie zur Lachnummer. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Minister und Verwaltungsorgane nur im Sinne bestehender Gesetze handeln dürfen.
Kurt Gärtner, Wels
Erschienen am Sa, 6.7.2024
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