Die Causa Buwog samt den Strafen ist doch nicht einfach eingeschlafen. Jetzt hat man dem Gericht empfohlen, die Strafvollziehung nachzuholen. Nachdem man sich ins Fäustchen lachte, geht's nun ans richtig „Eingemachte“! Doch wie verhext, schon wird man schwach, gerade noch mit Weh und Ach kann sich der Täter fortbewegen, und dies nur noch mit Gottes Segen. Der Anwalt schreibt, es tut ihm leid, dass sein Klient zu krank zurzeit, nicht fähig in den Knast zu gehen, und bittet, dies auch einzusehen! Da nützt kein strenges Höchstgericht, ein Kranker taugt für’n Häfen nicht! Und diese Krankheit, wie man weiß, kommt mit der Rechtskraft, heimlich, leis! Sie wütet nur beim Strafgericht, uns brave Bürger trifft sie nicht!
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