Dieses Mal Gott sei Dank kein apostolisches Urteil, sondern eines, das dem Menschenrecht entspricht, obwohl es sich um ein Kind handelt. Die Gebärende, hier trifft die gegenderte Form zu, denn den Namen Mutter hat sie sich nicht verdient, wurde zu 20 Jahren, die Freundin zu 14 Jahren verurteilt. Bleiben ohnehin bei guter Führung summa summarum nur zwei Drittel übrig, welche abzusitzen sind. Trotzdem, der Rechtsspruch im Hundebox-Prozess ist einmal ein „guter Anfang“ und keine Verhöhnung von Schutzbefohlenen.
Fanz Umgeher, Weissenbach
Erschienen am Sa, 2.3.2024
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