Ex-Kanzler Kurz wurde wegen Falschaussage zu 8 Monaten bedingt verurteilt, sein ehemaliger Kabinettschef zu 6 Monaten bedingt; beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Dass gegen beide Urteile berufen werden wird, darf als sicher angenommen werden. Mit der Verurteilung von Kurz ist übrigens das eingetreten, was die Ex-Grünen-Chefin Glawischnig kürzlich ankündigte; ist sie etwa Hellseherin? Die Urteile sind auf jeden Fall eine Überraschung; auch wegen der unüblichen Höhe der Strafe. Überraschend ist jedenfalls auch, dass einer Menge Zeugen nicht geglaubt wurde, dass mehr als zwei Jahre für das Beweisverfahren benötigt wurden, dass es einen eher ungewöhnlich umfangreichen Strafantrag gibt. Es werden sich sicherlich viele Menschen fragen, ob es sich hier „nur“ um einen Prozess wegen Falschaussage handelte, oder ob es etwa doch ein reines Polit-Verfahren war. Die Berufungsverhandlung wird jedenfalls mindestens so spannend wie die jetzige Verhandlung.
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