Im Zuge der Nachrichten über das überfallene Ehepaar in NÖ hatte man den Eindruck, es stünde die Klärung, ob der Schusswaffengebrauch in Notwehr geschah, oder ob es sich um „Notwehrüberschreitung“ handeln könnte, im Vordergrund. Ich finde das unfassbar! Was anders als reine Notwehr sollte das bitte gewesen sein? Man hat als unbescholtener Staatsbürger das Gefühl, dass man strenger unter Beobachtung steht als die Einbrecherbanden aus dem osteuropäischen Raum. Im vorliegenden Fall hätte der Hausbesitzer also Pech gehabt, wenn sich der Einbrecher im Moment der Schussabgabe umgedreht hätte und im Rücken getroffen worden wäre! Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Liane Rainer, Kammern
Erschienen am So, 11.2.2024
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